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Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Bei den Leistungen nach dem AsylbLG handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Außerdem wird der Krankenschutz sichergestellt.

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Anträge auf einmalige Beihilfen (zum Beispiel Bekleidung) werden in der Regel innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.   

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie einen Leistungsanspruch haben, hängt unter anderem ab von

  • Ihrem Aufenthaltsstatus
  • der Zahl der hilfebedürftigen Personen im Haushalt
  • Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen).

Bei Erstanträgen auf laufende Leistungen ist allerdings Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Oft bietet es sich an eine Person Ihres Vertrauens (zum Beispiel einen Dolmetscher) hinzuzuziehen.


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

  • Ausweispapier (Pass, Aufenthaltsgestattung, Duldung, usw.)
  • Für Asylbewerber: Zuweisungsentscheidung von der Bezirksregierung Arnsberg
  • Meldenachweis
  • Mietvertrag und Nachweis der aktuellen Miete
  • letzte Heizkostenabrechnung
  • aktueller Wohngeldbescheid
  • vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohn - und Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, Rentenbescheide, Leistungsnachweis der Agentur für Arbeit, Kindergeldbescheid, Unterhaltszahlungen, usw.)
  • Vermögensnachweise (zum Beispiel KFZ-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, usw.)
  • Nachweis über Unterhaltsvereinbarungen. Sollten Sie in Scheidung leben, Bescheinigung des Rechtsanwaltes über den Stand der Scheidung und des Unterhaltsverfahren, gegebenenfalls Scheidungsurteil, gegebenenfalls Ehevertrag, usw.
  • Belege über Versicherungsbeiträge
  • Leben weitere Personen mit Ihnen im Haushalt so muss auch deren Einkommen und Vermögen nachgewiesen werden.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Bei Erstanträgen auf laufende Leistungen ist allerdings Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Oft bietet es sich an eine Person Ihres Vertrauens (zum Beispiel einen Dolmetscher) hinzuzuziehen.

Bei allen weiteren Anträgen können Sie natürlich ebenfalls persönlich vorsprechen, sie haben aber auch hier die Möglichkeit eine andere Person zu beauftragen. Außerdem können Sie den Hausbriefkasten für Ihre Anträge nutzen. Hierdurch ersparen Sie sich Wartezeiten.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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