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Namensänderung des Kindes in den Namen des anderen Elternteils - Namenserteilung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet und haben nicht die gemeinsame Sorge, erhält das Kind nach deutschem Recht den Familiennamen der Mutter.

Wenn das minderjährige Kind stattdessen den Familiennamen des Vaters bekommen soll, müssen Sie eine Namenserklärung abgeben. Eine Namensänderung für ein volljähriges Kind ist nicht möglich.

Unterschreiben müssen beide Eltern und das Kind, sofern es mindestens 14 Jahre alt ist.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Kind ist minderjährig
  • Alleinige Sorge der Mutter


Terminvereinbarung:



Gebühren

  • Namenserteilung 40,00 Euro
  • Neuausstellung einer Geburtsurkunde 15,00 Euro
  • für jede weitere, gleichzeitig beantragte Urkunde 7,50 Euro

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Wenn Sie bei Abgabe der Erklärung einen Düsselpass vorlegen, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.


Benötigte Unterlagen

  • Sorgerechtsnachweis
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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