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Finanzielle Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen können diese beim Amt für Soziales und Jugend beantragen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Hilfe zur Pflege wird gewährt,
- wenn finanzielle Leistungen von anderen, zum Beispiel aus der Pflegeversicherung, nicht ausreichen und
- wenn die erforderlichen Hilfen nicht vom eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlt werden können.
Die Leistung kann beantragt werden für:
- Ambulante Hilfe im häuslichen Bereich
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist oder eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, sollte zunächst dort klären, welche Leistungen in welcher Höhe für die erforderliche Hilfe gezahlt werden. Wenn diese Leistungen nicht ausreichen, kann finanzielle Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Pass
- Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete
- aktueller Wohngeldbescheid
- vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise (beispielsweise KFZ-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, usw.)
- Belege über Versicherungsbeiträge
- Leben weitere Personen mit Ihnen in einer Einstandsgemeinschaft müssen Sie auch deren Einkommen und Vermögen nachweisen.
- Nachweis über Leistungen der Pflegekasse und Einstufung des Medizinischen Dienstes (sofern vorhanden)
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Wir informieren Sie gerne im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Finanzielle Hilfe zur Pflege Ambulante Pflege und Tagespflege E-Mail: ambulante-pflege@duesseldorf.de Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege E-Mail: heimpflege@duesseldorf.de
Weiterführende Informationen
Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch XII. Pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen können diese beim Amt für Soziales und Jugend beantragen.
Formulare:
- Personalausweis oder Pass
- Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete
- aktueller Wohngeldbescheid
- vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise (beispielsweise KFZ-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, usw.)
- Belege über Versicherungsbeiträge
- Leben weitere Personen mit Ihnen in einer Einstandsgemeinschaft müssen Sie auch deren Einkommen und Vermögen nachweisen.
- Nachweis über Leistungen der Pflegekasse und Einstufung des Medizinischen Dienstes (sofern vorhanden)
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Wir informieren Sie gerne im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung.
Hilfe zur Pflege wird gewährt,
- wenn finanzielle Leistungen von anderen, zum Beispiel aus der Pflegeversicherung, nicht ausreichen und
- wenn die erforderlichen Hilfen nicht vom eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlt werden können.
Die Leistung kann beantragt werden für:
- Ambulante Hilfe im häuslichen Bereich
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
Wer in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert ist oder eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hat, sollte zunächst dort klären, welche Leistungen in welcher Höhe für die erforderliche Hilfe gezahlt werden. Wenn diese Leistungen nicht ausreichen, kann finanzielle Hilfe zur Pflege beantragt werden.
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