Hinweis
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es zu auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch.
Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist das Ziel der Fachstelle.
Die Fachstelle berät und unterstützt
- erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
- Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
- Arbeitgeber.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.
Folgende finanzielle Leistungen können bei der Fachstelle beantragt werden:
- Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen (zum Beispiel durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschenden)
- Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen als Darlehen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Bestehendes Arbeitsverhältnis
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Für jede beantragte Hilfe ist eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (ggfs. Gleichstellungsbescheid) erforderlich.
Falls eine ärztliche Stellungnahme oder Kostenvoranschläge für die beantragte Maßnahme vorhanden sind, können diese ebenfalls eingereicht werden. Weitere Unterlagen können je nach Hilfeart notwendig sein.
Sie können uns entweder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Ein schriftlicher Antrag wird empfohlen.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales - Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben E-Mail: amt-fuer-soziales@duesseldorf.de Tel.: 0211 8992524 Fax: 0211 8929367
Weiterführende Informationen
Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist das Ziel der Fachstelle.
Die Fachstelle berät und unterstützt
- erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
- Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
- Arbeitgeber.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.
Folgende finanzielle Leistungen können bei der Fachstelle beantragt werden:
- Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen (zum Beispiel durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschenden)
- Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen als Darlehen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.
Formulare:
Für jede beantragte Hilfe ist eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (ggfs. Gleichstellungsbescheid) erforderlich.
Falls eine ärztliche Stellungnahme oder Kostenvoranschläge für die beantragte Maßnahme vorhanden sind, können diese ebenfalls eingereicht werden. Weitere Unterlagen können je nach Hilfeart notwendig sein.
Sie können uns entweder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Ein schriftlicher Antrag wird empfohlen.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
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