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Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist das Ziel der Fachstelle.

Die Fachstelle berät und unterstützt

  • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
  • Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
  • Arbeitgeber.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.

Folgende finanzielle Leistungen können bei der Fachstelle beantragt werden:

  • Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen (zum Beispiel durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschenden) 
  • Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen als Darlehen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz

Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz. 

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.   

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • Bestehendes Arbeitsverhältnis


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Für jede beantragte Hilfe ist eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (ggfs. Gleichstellungsbescheid) erforderlich.

Falls eine ärztliche Stellungnahme oder Kostenvoranschläge für die beantragte Maßnahme vorhanden sind, können diese ebenfalls eingereicht werden. Weitere Unterlagen können je nach Hilfeart notwendig sein. 

Sie können uns entweder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Eine telefonische Beantragung ist möglich. 

Ein schriftlicher Antrag wird empfohlen.    



Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist das Ziel der Fachstelle.

Die Fachstelle berät und unterstützt

  • erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte,
  • Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
  • Arbeitgeber.

Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.

Folgende finanzielle Leistungen können bei der Fachstelle beantragt werden:

  • Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen (zum Beispiel durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschenden) 
  • Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen als Darlehen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz

Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung bewilligt wird, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Die Zuständigkeit der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz. 

Bearbeitungszeitraum:

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.   

Formulare:

Für jede beantragte Hilfe ist eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (ggfs. Gleichstellungsbescheid) erforderlich.

Falls eine ärztliche Stellungnahme oder Kostenvoranschläge für die beantragte Maßnahme vorhanden sind, können diese ebenfalls eingereicht werden. Weitere Unterlagen können je nach Hilfeart notwendig sein. 

Sie können uns entweder nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Eine telefonische Beantragung ist möglich. 

Ein schriftlicher Antrag wird empfohlen.    

Kostenfrei

Behinderte Menschen im Arbeitsleben, Behindertengerechter Arbeitsplatz
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Anschrift
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91

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