BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Hilfe für gehörlose Menschen

Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen beantragt werden kann. Sie wird vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt. Der Antrag kann sowohl dort als auch beim Amt für Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt werden. 

Bearbeitungszeitraum:

Hierzu können leider keine Angaben gemacht werden, da die Bearbeitung ausschließlich durch den Landschaftsverband Rheinland erfolgt.   

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Gehörlosenhilfe erhalten gehörlose Menschen und Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Die Taubheit muss angeboren oder bis zum 18. Lebensjahr eingetreten sein. Die Leistung erhalten nur Personen, die in Nordrhein-Westfalen leben und keine vergleichbaren Hilfen erhalten.  


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • Fachärztliche Bescheinigung des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

 

 



Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Hilfe für gehörlose Menschen

amt-fuer-soziales@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-96468
Fax: 0211 89-29099

Hilfe für gehörlose Menschen

Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen beantragt werden kann. Sie wird vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt. Der Antrag kann sowohl dort als auch beim Amt für Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt werden. 

Bearbeitungszeitraum:

Hierzu können leider keine Angaben gemacht werden, da die Bearbeitung ausschließlich durch den Landschaftsverband Rheinland erfolgt.   

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • Fachärztliche Bescheinigung des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

 

 

Kostenfrei

Gehörlose, Hilfe für, Schwerhörige, Hilfe für
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Anschrift
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.