BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Hilfe für gehörlose Menschen
Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen beantragt werden kann. Sie wird vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt. Der Antrag kann sowohl dort als auch beim Amt für Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt werden.
Bearbeitungszeitraum:
Hierzu können leider keine Angaben gemacht werden, da die Bearbeitung ausschließlich durch den Landschaftsverband Rheinland erfolgt.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Gehörlosenhilfe erhalten gehörlose Menschen und Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Die Taubheit muss angeboren oder bis zum 18. Lebensjahr eingetreten sein. Die Leistung erhalten nur Personen, die in Nordrhein-Westfalen leben und keine vergleichbaren Hilfen erhalten.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Fachärztliche Bescheinigung des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Hilfe für gehörlose Menschen E-Mail: amt-fuer-soziales@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-96468 Fax: 0211 89-29099
Weiterführende Informationen
Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen beantragt werden kann. Sie wird vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt. Der Antrag kann sowohl dort als auch beim Amt für Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt werden.
Bearbeitungszeitraum:
Hierzu können leider keine Angaben gemacht werden, da die Bearbeitung ausschließlich durch den Landschaftsverband Rheinland erfolgt.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Fachärztliche Bescheinigung des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.