Hinweis
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es zu auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch.
Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
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Hilfe für gehörlose Menschen
Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen beantragt werden kann. Sie wird vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt. Der Antrag kann sowohl dort als auch beim Amt für Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt werden.
Bearbeitungszeitraum:
Hierzu können leider keine Angaben gemacht werden, da die Bearbeitung ausschließlich durch den Landschaftsverband Rheinland erfolgt.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Gehörlosenhilfe erhalten gehörlose Menschen und Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Die Taubheit muss angeboren oder bis zum 18. Lebensjahr eingetreten sein. Die Leistung erhalten nur Personen, die in Nordrhein-Westfalen leben und keine vergleichbaren Hilfen erhalten.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Fachärztliche Bescheinigung des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales - Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Hilfe für gehörlose Menschen E-Mail: amt-fuer-soziales@duesseldorf.de Tel.: 0211 8996468 Fax: 0211 8929099
Weiterführende Informationen
Die Hilfe für Gehörlose ist eine finanzielle Hilfe in Höhe von 77 Euro monatlich, die unabhängig vom Einkommen und Vermögen beantragt werden kann. Sie wird vom Landschaftsverband Rheinland gezahlt. Der Antrag kann sowohl dort als auch beim Amt für Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt werden.
Bearbeitungszeitraum:
Hierzu können leider keine Angaben gemacht werden, da die Bearbeitung ausschließlich durch den Landschaftsverband Rheinland erfolgt.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Fachärztliche Bescheinigung des Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland veröffentlicht.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
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