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Eingliederungshilfe für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch IX. Sie hat das Ziel,
- eine drohende Behinderung zu verhüten,
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
- Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Eingliederungshilfe kann für folgende Bereiche beantragt werden:
- Medizinische Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
- Schulbegleitung im Rahmen der Teilhabe an Bildung
- Autismustherapien
- Freizeitassistenzen im Rahmen der sozialen Teilhabe
Die Eingliederungshilfe kann auch als Persönliches Budget bewilligt werden.
Neuanträge für Leistungen der Frühförderung nimmt der Landschaftsverband Rheinland, Service-Telefon 0221 809-6200, entgegen.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung erfolgt umgehend nach Eingang des Antrages, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und ggfs. nach amtsärztlicher Stellungnahme des Gesundheitsamtes.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Eingliederungshilfe kann beantragt werden, wenn eine dauerhafte körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt oder eine solche droht.
Die Eingliederungshilfe wird nachrangig gezahlt. Das bedeutet, sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie zum Beispiel Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträger) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird in der Regel angerechnet.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Einkommens- und Vermögensunterlagen
- Nachweis über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über vorrangige Leistungen, z.B. Pflegekasse, Rententräger
- Nachweis über die Höhe der Unterkunftskosten
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Beratung und Leistung - 50/3
Willi-Becker-Allee 8,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung E-Mail: eingliederungshilfe@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-36468
Weiterführende Informationen
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch IX. Sie hat das Ziel,
- eine drohende Behinderung zu verhüten,
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
- Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Eingliederungshilfe kann für folgende Bereiche beantragt werden:
- Medizinische Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
- Schulbegleitung im Rahmen der Teilhabe an Bildung
- Autismustherapien
- Freizeitassistenzen im Rahmen der sozialen Teilhabe
Die Eingliederungshilfe kann auch als Persönliches Budget bewilligt werden.
Neuanträge für Leistungen der Frühförderung nimmt der Landschaftsverband Rheinland, Service-Telefon 0221 809-6200, entgegen.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung erfolgt umgehend nach Eingang des Antrages, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und ggfs. nach amtsärztlicher Stellungnahme des Gesundheitsamtes.
Formulare:
- Einkommens- und Vermögensunterlagen
- Nachweis über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über vorrangige Leistungen, z.B. Pflegekasse, Rententräger
- Nachweis über die Höhe der Unterkunftskosten
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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