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Elterngeld und Elternzeit

Nach der Geburt eines Kindes stehen Eltern vor vielen neuen Herausforderungen, auch finanziell. Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Denn Elterngeld kann auch gezahlt werden, wenn Eltern in Teilzeit weiterarbeiten. Elterngeld wird bis zu 12 Monate gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen auch 2 Monate zusätzlich. 

Da die Elternzeit unterschiedlich gestaltet werden kann, sollte diese und die damit verbundene Zahlung des Elterngeldes gut geplant werden. Eltern können sich bereits vor der Geburt ihres Kindes im i-Punkt Elterngeld zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten lassen. Dies geht ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten. Auf Wunsch ist auch eine telefonische Beratung möglich oder es kann ein Beratungstermin vor Ort vereinbart werden.

Bearbeitungszeitraum:

Der Antrag auf Elterngeld kann am schnellsten bearbeitet werden, wenn alle benötigten Unterlagen mit dem Antragsformular vollständig mitgeschickt werden. Dies ist auch online möglich. 

Alternativ kann der Antrag Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr im i-Punkt Elterngeld, Heinz-Schmöle-Straße 8 - 10 (Hinter dem Hauptbahnhof), abgegeben werden. Dort wird direkt geprüft, ob noch Unterlagen fehlen.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Elterngeld wird bewilligt, wenn Mutter und/oder Vater das Kind selbst betreuen und erziehen. 

Außerdem muss das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit der Mutter und/oder dem Vater leben.


Gebühren

Kostenfrei  


Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt wurde. Beispiel: Sie erhalten ab Februar Mutterschaftsgeld. Benötigt werden dann die Gehaltsabrechnungen von Februar des Vorjahres bis Januar des laufenden Jahres.
  • Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
  • Nachweis von privat Versicherten: Bescheinigung des Arbeitgebers über das erhaltene Mutterschaftsgeld (Zeitraum und Höhe), ausgestellt nach der Geburt des Kindes
  • Staatsbürger*innen, die nicht aus der Europäischen Union sind, fügen noch eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis bei

  • In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein.

Wichtiger Hinweis:

Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben ist. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind, wird ein Nachweis über die alleinige Personensorge benötigt.

Geben Sie bitte für Rückfragen eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.




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Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend, Abteilung 51/6, Elterngeld
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Elterngeld
elterngeld@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-91

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