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Elterngeld und ElterngeldPlus
Mütter und Väter können nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld beantragen, wenn sie nicht oder nur zeitweise arbeiten gehen.
Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen ElterngeldPlus. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden.
Da es durch das neue ElterngeldPlus viele verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit gibt, können sich Eltern vor der Beantragung beraten lassen.
Hierzu stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:- Telefonisch, unter 0211 89-95100 zu den Telefonzeiten:
Mo. bis Fr. von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr - per E-Mail unter elterngeld@duesseldorf.de
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungszeit ist einzelfallbezogen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Gewährung von Elterngeld oder ElterngeldPlus ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.
Zudem muss das Kind in häuslicher Gemeinschaft mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller leben.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
- Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben. Beispiel: Sie erhalten ab Februar Mutterschaftsgeld. Benötigt werden dann die Gehaltsabrechnungen von Februar des Vorjahres bis Januar des laufenden Jahres.
- Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
- Nachweis von privat Versicherten: Bescheinigung des Arbeitgebers über das erhaltene Mutterschaftsgeld (Zeitraum und Höhe), ausgestellt nach der Geburt des Kindes
- Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört)
Nutzen Sie die Vorteile (vollständige Angaben und korrekte Unterlagen) einer online durchgeführten Antragsstellung. Benutzen Sie zur Zusammenstellung der Unterlagen auch die »Checkliste zum vollständigen Antrag«, die Sie sich auf der > Informationsseite zum Elterngeld des Jugendamtes herunterladen und ausdrucken können.
Alternativ können Sie die PDF-Version des Antrags auf Elterngeld (Hauptantrag) im Familienportal.NRW unter "Formulare und Hinweise" herunterladen und bei der Elterngeldstelle einreichen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben ist. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind, wird ein Nachweis des Jugendamtes über die alleinige Personensorge benötigt.
Alle Unterlagen werden eingescannt. Deshalb ist es wichtig, dass diese nicht zusammengeheftet und gut lesbar sind. Bitte übersenden Sie die Unterlagen möglichst im Format DIN A 4.
Geben Sie bitte für Rückfragen eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.
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Zuständige Abteilung
Jugendamt, Abteilung 51/6, Elterngeld und ElterngeldPlus
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-95100
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Elterngeld und ElterngeldPlus E-Mail: elterngeld@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-95100
Weiterführende Informationen
Mütter und Väter können nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld beantragen, wenn sie nicht oder nur zeitweise arbeiten gehen.
Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben die Wahl zwischen dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem neuen ElterngeldPlus. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden.
Da es durch das neue ElterngeldPlus viele verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit gibt, können sich Eltern vor der Beantragung beraten lassen.
Hierzu stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:- Telefonisch, unter 0211 89-95100 zu den Telefonzeiten:
Mo. bis Fr. von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr - per E-Mail unter elterngeld@duesseldorf.de
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungszeit ist einzelfallbezogen.
- Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, sofern Sie vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben. Beispiel: Sie erhalten ab Februar Mutterschaftsgeld. Benötigt werden dann die Gehaltsabrechnungen von Februar des Vorjahres bis Januar des laufenden Jahres.
- Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über das Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
- Nachweis von privat Versicherten: Bescheinigung des Arbeitgebers über das erhaltene Mutterschaftsgeld (Zeitraum und Höhe), ausgestellt nach der Geburt des Kindes
- Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis (wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört)
Nutzen Sie die Vorteile (vollständige Angaben und korrekte Unterlagen) einer online durchgeführten Antragsstellung. Benutzen Sie zur Zusammenstellung der Unterlagen auch die »Checkliste zum vollständigen Antrag«, die Sie sich auf der > Informationsseite zum Elterngeld des Jugendamtes herunterladen und ausdrucken können.
Alternativ können Sie die PDF-Version des Antrags auf Elterngeld (Hauptantrag) im Familienportal.NRW unter "Formulare und Hinweise" herunterladen und bei der Elterngeldstelle einreichen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben ist. Wenn Sie allein sorgeberechtigt sind, wird ein Nachweis des Jugendamtes über die alleinige Personensorge benötigt.
Alle Unterlagen werden eingescannt. Deshalb ist es wichtig, dass diese nicht zusammengeheftet und gut lesbar sind. Bitte übersenden Sie die Unterlagen möglichst im Format DIN A 4.
Geben Sie bitte für Rückfragen eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.
Grundvoraussetzung für die Gewährung von Elterngeld oder ElterngeldPlus ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.
Zudem muss das Kind in häuslicher Gemeinschaft mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller leben.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/448/showFeedback Formular
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