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Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für Schwertransporte gemäß § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung

Überschreiten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen (Überhöhe, Überbreite, Überlänge, Gewicht) so bedarf es einer Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung gem. den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschrift Straßenverkehr.

Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • Die Gebühr ergibt sich individuell bei Genehmigungserteilung.
  • Die Gebühr kann nur per Überweisung gezahlt werden


Benötigte Unterlagen

Dokumente brauchen grundsätzlich nicht vorgelegt werden, ergeben sich aber gegebenenfalls aus dem Antragsverfahren.

Das Antragsverfahren muss unter www.vemags.de durchgeführt werden.




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