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BAföG - Ausbildungsförderung

Schüler*innen können BAföG erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Hierzu gehört gegebenenfalls auch das Einkommen der Eltern oder der Ehefrau beziehungsweise des Ehemanns oder der Person der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Ein Antrag auf BAföG kann gestellt werden, wenn eine Schule besucht wird.

Hinweis: Für Studierende ist das Studierendenwerk an der Universität oder Hochschule zuständig, an der Studierende immatrikuliert sind.

Antrag
Der Antrag ist am gemeinsamen Wohnsitz der Eltern zu stellen. Sollten die Eltern getrennt leben, ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnsitz der*des Schüler*in zuständig.

Er kann digital, schriftlich per Post oder eingescannt per E-Mail gestellt werden.

Alle Angaben im Antrag sind durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich den Antrag bereits zwei Monate vor Beginn des neuen Schuljahres zu stellen.

Hinweis:
Sollten Sie nicht alle notwendigen Unterlagen von Ihren Eltern erhalten, melden Sie sich gerne frühzeitig. Das Amt für Ausbildungsförderung unterstützt Sie bei der Vervollständigung Ihrer Unterlagen!

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Die Antragstellung und Bearbeitung ist kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anfertigung von Kopien durch das Amt gebührenpflichtig ist.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       



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Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend 51/6, BAföG - Ausbildungsförderung
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: schueler.bafoeg@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-26233

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