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Vaterschaftsanerkennung im Standesamt

Ist die Mutter verheiratet, wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen.

Ist die Mutter nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um in die Urkunde eingetragen werden zu können. Die Mutter muss zustimmen.

Das geht nur beim Jugendamt, Standesamt oder vor einem Notar. Sie können es vor oder nach der Geburt erledigen.

Beim Jugendamt oder vor einem Notar können Sie auch gleichzeitig die gemeinsame Sorge bestimmen. Beim Standesamt ist dies nicht möglich.

Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt



Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

beim Jugendamt   ⟩

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Wer kann sich an uns wenden?

  • Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind.

  • Termine erfolgen nach Vereinbarung


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
  • Geburtsurkunde des Vaters
Unterlagen aus dem Ausland müssen im Original vorgelegt werden. Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte zusammen mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Alle Unterlagen von deutschen Standesämtern, also Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden, kann das Standesamt selber beschaffen. Sie können die Beurkundung beschleunigen, indem Sie auch Unterlagen aus Deutschland im Original vorlegen.



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