Hinweis
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es zu auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch.
Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
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Vaterschaftsanerkennung im Standesamt
Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch vor der Geburt des Kindes, oder vor der Beurkundung möglich. Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt erfolgen.
Lassen Sie sich bitte in besonderen Fällen, wie z.B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei noch verheirateter Mutter von uns über die Einzelheiten beraten.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Die Mutter bleibt allein Sorgeberechtigt. Wünschen Sie das gemeinsame Sorgerecht so wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt, Abteilung Beistandschaft.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Wer kann sich an uns wenden?
- Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind.
- Termine erfolgen nach Vereinbarung
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Zur Vaterschaftsanerkennung benötigt das Standesamt von Mutter und Vater:
- Geburtsurkunde oder
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Scheidungsvermerk oder
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- ausländische Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Personalausweis/ Reisepass
- Mutterpass
Es werden alle Urkunden im Original benötigt. Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Mutter und Vater müssen persönlich zum Standesamt kommen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Vaterschaftsanerkennung Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929037
Weiterführende Informationen
Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Die Vaterschaftsanerkennung ist auch vor der Geburt des Kindes, oder vor der Beurkundung möglich. Die Anerkennung kann auch beim Jugendamt erfolgen.
Lassen Sie sich bitte in besonderen Fällen, wie z.B. bei Minderjährigkeit eines Elternteils oder bei noch verheirateter Mutter von uns über die Einzelheiten beraten.
Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine Auswirkungen auf das Sorgerecht. Die Mutter bleibt allein Sorgeberechtigt. Wünschen Sie das gemeinsame Sorgerecht so wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt, Abteilung Beistandschaft.
Zur Vaterschaftsanerkennung benötigt das Standesamt von Mutter und Vater:
- Geburtsurkunde oder
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Scheidungsvermerk oder
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- ausländische Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Personalausweis/ Reisepass
- Mutterpass
Es werden alle Urkunden im Original benötigt. Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.
Mutter und Vater müssen persönlich zum Standesamt kommen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Kostenfrei
- Anschrift
- 001 Inselstraße 17
40479 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
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