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Fundbüro - Was gefunden?

Damit die Verliererin/ der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder direkt im Fundbüro, bei den Bürgerbüros (dort jedoch bitte keine Fahrräder oder ähnlich große Gegenstände) oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben.

Als Finder*in haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten, in denen die Verliererin/ der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, zurück zu bekommen. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert. Sollten Sie dies nicht wünschen, wird die Fundsache versteigert.

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Kostenfrei


Benötigte Unterlagen

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.



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Zuständige Abteilung


Ordnungsamt, Fundbüro
Erkrather Straße 1-3,
40233 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fundbüro - Fund - Sie haben etwas gefunden?
fundbuero@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8991
Fax: 0211 8929104

Weiterführende Informationen

Fundbüro

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