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Haltung eines großen Hundes (§11)

Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

"Große Hunde" sind Hunde, deren Widerristhöhe höher als 40 Zentimeter ist oder deren Körpergewicht 20 Kilogramm übersteigt.

Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sie benötigen keine Erlaubnis.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip


Gebühren

Die Gebühr beträgt 25 Euro und richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein


Benötigte Unterlagen

    • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein

      Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:

      • die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
      • die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
      • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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