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Haltung eines großen Hundes (§11)
Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
"Große Hunde" sind Hunde, deren Widerristhöhe höher als 40 Zentimeter ist oder deren Körpergewicht 20 Kilogramm übersteigt.
Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sie benötigen keine Erlaubnis.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Gebühren
Die Gebühr beträgt 25 Euro und richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:
- die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
- die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Haltung eines großen Hundes (§11). Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) E-Mail: ordnungsangelegenheiten@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-93853 Fax: 0211 89-29226
Weiterführende Informationen
Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
"Große Hunde" sind Hunde, deren Widerristhöhe höher als 40 Zentimeter ist oder deren Körpergewicht 20 Kilogramm übersteigt.
Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sie benötigen keine Erlaubnis.
Formulare:
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:
- die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
- die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
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