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Jagdscheinausstellung / Jagdscheinverlängerung

Nach den geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen z.B. den Polizeibeamten vorzeigen. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzen.

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin bzw. des Bewerbers zuständigen (Jagd)Behörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.
Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.

Bei der Erteilung von Jagdscheinen für Ausländer können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. So können Jagdscheine für Ausländer z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.
Für Jagdscheine für Ausländer prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.

Für die Erteilung eines Tages- bzw. Jahresjagdscheines für Ausländer ist grundsätzlich auch die Vorlage einer Jagdeinladung für einen im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf gelegenen Jagdbezirks erforderlich!

Bearbeitungszeitraum:

Bei Vorliegen aller Unterlagen und keinen Versagungsgründen, kann die Jagdscheinverlängerung direkt vorgenommen werden.

Sollten Sie zum ersten Mal Ihren Jagdschein in Düsseldorf beantragen oder verlängern, setzen sie sich gerne 2 Wochen vorher mit uns in Verbindung und senden eine E-Mail an „jagd.ordnungsamt@duesseldorf.de“ mit Ihren persönlichen Daten.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines werden durch die Unteren Jagdbehörde Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Bei Vorliegen von Eintragungen im Bundeszentralregister ist die Ausstellung bzw. Verlängerung des Dokumentes nicht immer möglich.

Nach Überprüfung kann der Jagdschein sofort erteilt werden und eine zweite Vorsprache ist nicht erforderlich.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Abgelegte Jägerprüfung

Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.


Gebühren

Jagdscheinausstellung bzw. -verlängerung
1 Jahr 35,00 Euro
2 Jahr 50,00 Euro
3 Jahr 65,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro

Erteilung oder Verlängerung eines Jugendjagdscheines
1 Jahr 20,00 Euro
2 Jahr 30,00 Euro
3 Jahr 35,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Jagdscheinersatz 30,00 Euro

Falknerscheinausstellung bzw. -verlängerung
1 Jahr 20,00 Euro
2 Jahr 30,00 Euro
3 Jahr 35,00Euro
Falknertagesjagdschein 15,00 Euro

Erteilung eines Jugendfalknerscheines bzw. -verlängerung
1 Jahr 15,00 Euro
2 Jahr 20,00 Euro
3 Jahr 25,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Falknerscheinersatz 30,00 Euro

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.


Benötigte Unterlagen

Für die Neuausstellung sind mitzubringen:

  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
  • Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit
  • Prüfungszeugnis im Original

Für eine Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:

  • Antrag
    Wenn Ihr in Düsseldorf ausgestellter Jagdschein abläuft, erhalten Sie diesen automatisch zugesandt.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
  • Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis, sofern Sie erstmalig in Düsseldorf eine Verlängerung beantragen.
  • Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit

Für die Ausstellung eines sog. Ausländerjagdscheines beachten Sie bitte die Anlage des Antrages.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.



Jagdscheinausstellung / Jagdscheinverlängerung

Nach den geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen z.B. den Polizeibeamten vorzeigen. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzen.

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin bzw. des Bewerbers zuständigen (Jagd)Behörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.
Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.

Bei der Erteilung von Jagdscheinen für Ausländer können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. So können Jagdscheine für Ausländer z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.
Für Jagdscheine für Ausländer prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.

Für die Erteilung eines Tages- bzw. Jahresjagdscheines für Ausländer ist grundsätzlich auch die Vorlage einer Jagdeinladung für einen im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf gelegenen Jagdbezirks erforderlich!

Bearbeitungszeitraum:

Bei Vorliegen aller Unterlagen und keinen Versagungsgründen, kann die Jagdscheinverlängerung direkt vorgenommen werden.

Sollten Sie zum ersten Mal Ihren Jagdschein in Düsseldorf beantragen oder verlängern, setzen sie sich gerne 2 Wochen vorher mit uns in Verbindung und senden eine E-Mail an „jagd.ordnungsamt@duesseldorf.de“ mit Ihren persönlichen Daten.

Für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines werden durch die Unteren Jagdbehörde Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Bei Vorliegen von Eintragungen im Bundeszentralregister ist die Ausstellung bzw. Verlängerung des Dokumentes nicht immer möglich.

Nach Überprüfung kann der Jagdschein sofort erteilt werden und eine zweite Vorsprache ist nicht erforderlich.

Formulare:

Für die Neuausstellung sind mitzubringen:

  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
  • Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit
  • Prüfungszeugnis im Original

Für eine Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:

  • Antrag
    Wenn Ihr in Düsseldorf ausgestellter Jagdschein abläuft, erhalten Sie diesen automatisch zugesandt.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
  • Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis, sofern Sie erstmalig in Düsseldorf eine Verlängerung beantragen.
  • Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit

Für die Ausstellung eines sog. Ausländerjagdscheines beachten Sie bitte die Anlage des Antrages.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Jagdscheinausstellung bzw. -verlängerung
1 Jahr 35,00 Euro
2 Jahr 50,00 Euro
3 Jahr 65,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro

Erteilung oder Verlängerung eines Jugendjagdscheines
1 Jahr 20,00 Euro
2 Jahr 30,00 Euro
3 Jahr 35,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Jagdscheinersatz 30,00 Euro

Falknerscheinausstellung bzw. -verlängerung
1 Jahr 20,00 Euro
2 Jahr 30,00 Euro
3 Jahr 35,00Euro
Falknertagesjagdschein 15,00 Euro

Erteilung eines Jugendfalknerscheines bzw. -verlängerung
1 Jahr 15,00 Euro
2 Jahr 20,00 Euro
3 Jahr 25,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Falknerscheinersatz 30,00 Euro

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.

Jagdscheinverlängerung / Jagdscheinausstellung, Tagesjagdschein, Falknerschein
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Anschrift
Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91

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