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Jagdscheinausstellung / Jagdscheinverlängerung

Persönliche Vorsprachen sind Montag – Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr möglich.

Nach den geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen z.B. den Polizeibeamten vorzeigen. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzen.

Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin bzw. des Bewerbers zuständigen (Jagd)Behörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.
Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.

Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.

Bei der Erteilung von Jagdscheinen für Ausländer können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. So können Jagdscheine für Ausländer z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.
Für Jagdscheine für Ausländer prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.

Für die Erteilung eines Tages- bzw. Jahresjagdscheines für Ausländer ist grundsätzlich auch die Vorlage einer Jagdeinladung für einen im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf gelegenen Jagdbezirks erforderlich!

Bearbeitungszeitraum:

Wichtiger Hinweis für Ersterteilungen sowie Verlängerungen von Jagdscheinen:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und Asylsystems am 31.10.2024 haben sich relevante Änderungen für die Ersterteilung sowie Verlängerung von Jagdscheinen ergeben.

Die Untere Jagdbehörde Düsseldorf ist fortan nicht mehr für die Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP-Abfragen) im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz zuständig.  Die Untere Jagdbehörde hat ab sofort bei der nach § 48 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Waffengesetzes für die Ausführung des Waffengesetzes zuständigen Behörde (Waffenbehörde) eine Auskunft einzuholen, ob die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 des Waffengesetzes gegeben sind. Die Waffenbehörde teilt der Jagdbehörde anschließend das Ergebnis der Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung sowie tragende Gründe mit.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund dieser Gesetzesänderungen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Weitere Informationen und Einzelheiten zum genauen Verfahrensablauf werden in Kürze auf dieser Internetseite verfügbar sein.  

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Abgelegte Jägerprüfung

Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.


Gebühren

Jagdscheinausstellung bzw. -verlängerung
1 Jahr 35,00 Euro
2 Jahr 50,00 Euro
3 Jahr 65,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro

Erteilung oder Verlängerung eines Jugendjagdscheines
1 Jahr 20,00 Euro
2 Jahr 30,00 Euro
3 Jahr 35,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Jagdscheinersatz 30,00 Euro

Falknerscheinausstellung bzw. -verlängerung
1 Jahr 20,00 Euro
2 Jahr 30,00 Euro
3 Jahr 35,00Euro
Falknertagesjagdschein 15,00 Euro

Erteilung eines Jugendfalknerscheines bzw. -verlängerung
1 Jahr 15,00 Euro
2 Jahr 20,00 Euro
3 Jahr 25,00 Euro
Tagesjagdschein 15,00 Euro
Falknerscheinersatz 30,00 Euro

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.


Benötigte Unterlagen

Für die Neuausstellung sind mitzubringen:

  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
  • Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit
  • Prüfungszeugnis im Original

Für eine Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:

  • Antrag
    Wenn Ihr in Düsseldorf ausgestellter Jagdschein abläuft, erhalten Sie diesen automatisch zugesandt.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
  • Jagdschein
  • Jägerprüfungszeugnis, sofern Sie erstmalig in Düsseldorf eine Verlängerung beantragen.
  • Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit

Für die Ausstellung eines sog. Ausländerjagdscheines beachten Sie bitte die Anlage des Antrages.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.



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