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Jagdscheinausstellung / Jagdscheinverlängerung
Persönliche Vorsprachen sind Montag – Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr möglich.
Nach den geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen z.B. den Polizeibeamten vorzeigen. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzen.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin bzw. des Bewerbers zuständigen (Jagd)Behörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.
Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.
Bei der Erteilung von Jagdscheinen für Ausländer können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. So können Jagdscheine für Ausländer z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.
Für Jagdscheine für Ausländer prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.
Für die Erteilung eines Tages- bzw. Jahresjagdscheines für Ausländer ist grundsätzlich auch die Vorlage einer Jagdeinladung für einen im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf gelegenen Jagdbezirks erforderlich!
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorliegen aller Unterlagen und keinen Versagungsgründen, kann die Jagdscheinverlängerung direkt vorgenommen werden.
Sollten Sie zum ersten Mal Ihren Jagdschein in Düsseldorf beantragen oder verlängern, setzen sie sich gerne 2 Wochen vorher mit uns in Verbindung und senden eine E-Mail an „jagd.ordnungsamt@duesseldorf.de“ mit Ihren persönlichen Daten.
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines werden durch die Unteren Jagdbehörde Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Bei Vorliegen von Eintragungen im Bundeszentralregister ist die Ausstellung bzw. Verlängerung des Dokumentes nicht immer möglich.
Nach Überprüfung kann der Jagdschein sofort erteilt werden und eine zweite Vorsprache ist nicht erforderlich.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Abgelegte Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
Gebühren
Jagdscheinausstellung bzw. -verlängerung | |
---|---|
1 Jahr | 35,00 Euro |
2 Jahr | 50,00 Euro |
3 Jahr | 65,00 Euro |
Tagesjagdschein | 15,00 Euro |
Erteilung oder Verlängerung eines Jugendjagdscheines | |
1 Jahr | 20,00 Euro |
2 Jahr | 30,00 Euro |
3 Jahr | 35,00 Euro |
Tagesjagdschein | 15,00 Euro |
Jagdscheinersatz | 30,00 Euro |
Falknerscheinausstellung bzw. -verlängerung | |
1 Jahr | 20,00 Euro |
2 Jahr | 30,00 Euro |
3 Jahr | 35,00Euro |
Falknertagesjagdschein | 15,00 Euro |
Erteilung eines Jugendfalknerscheines bzw. -verlängerung | |
1 Jahr | 15,00 Euro |
2 Jahr | 20,00 Euro |
3 Jahr | 25,00 Euro |
Tagesjagdschein | 15,00 Euro |
Falknerscheinersatz | 30,00 Euro |
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Für die Neuausstellung sind mitzubringen:
- Passbild
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
- Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit
- Prüfungszeugnis im Original
Für eine Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:
- Antrag
Wenn Ihr in Düsseldorf ausgestellter Jagdschein abläuft, erhalten Sie diesen automatisch zugesandt. - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
- Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis, sofern Sie erstmalig in Düsseldorf eine Verlängerung beantragen.
- Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit
Für die Ausstellung eines sog. Ausländerjagdscheines beachten Sie bitte die Anlage des Antrages.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Jagdscheinausstellung / Jagdscheinverlängerung E-Mail: jagd.ordnungsamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29341
Weiterführende Informationen
Persönliche Vorsprachen sind Montag – Freitag von 8.00 – 12.30 Uhr möglich.
Nach den geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen z.B. den Polizeibeamten vorzeigen. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzen.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin bzw. des Bewerbers zuständigen (Jagd)Behörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.
Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.
Bei der Erteilung von Jagdscheinen für Ausländer können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. So können Jagdscheine für Ausländer z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.
Für Jagdscheine für Ausländer prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.
Für die Erteilung eines Tages- bzw. Jahresjagdscheines für Ausländer ist grundsätzlich auch die Vorlage einer Jagdeinladung für einen im Bereich der Landeshauptstadt Düsseldorf gelegenen Jagdbezirks erforderlich!
Bearbeitungszeitraum:
Bei Vorliegen aller Unterlagen und keinen Versagungsgründen, kann die Jagdscheinverlängerung direkt vorgenommen werden.
Sollten Sie zum ersten Mal Ihren Jagdschein in Düsseldorf beantragen oder verlängern, setzen sie sich gerne 2 Wochen vorher mit uns in Verbindung und senden eine E-Mail an „jagd.ordnungsamt@duesseldorf.de“ mit Ihren persönlichen Daten.
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines werden durch die Unteren Jagdbehörde Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt. Bei Vorliegen von Eintragungen im Bundeszentralregister ist die Ausstellung bzw. Verlängerung des Dokumentes nicht immer möglich.
Nach Überprüfung kann der Jagdschein sofort erteilt werden und eine zweite Vorsprache ist nicht erforderlich.
Formulare:
Für die Neuausstellung sind mitzubringen:
- Passbild
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
- Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit
- Prüfungszeugnis im Original
Für eine Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:
- Antrag
Wenn Ihr in Düsseldorf ausgestellter Jagdschein abläuft, erhalten Sie diesen automatisch zugesandt. - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, da in Pässen keine Anschrift eingetragen ist
- Jagdschein
- Jägerprüfungszeugnis, sofern Sie erstmalig in Düsseldorf eine Verlängerung beantragen.
- Versicherungsbestätigung für die beantragte Laufzeit
Für die Ausstellung eines sog. Ausländerjagdscheines beachten Sie bitte die Anlage des Antrages.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Abgelegte Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
Vorsprachen (Mo. - Fr. 8.00 - 12.30 Uhr) sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit ihrer Sachbearbeitung.
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