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Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
auch Pulverschein genannt
Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Bearbeitungszeitraum:
circa 8 bis 12 Wochen
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- körperliche Eignung
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
- EU - Staatsangehörigkeit
- Bedürfnis für die Erlaubnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.
Gebühren
Die Ersterteilung kostet 150,00 Euro, eine Verlängerung kostet 130,00 Euro. Die Gebühren können bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand höher sein und werden dann individuell berechnet.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 120,00 Euro.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC Zahlungen mit PIN erforderlich.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV
- Personalausweis
- Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- bei Erstantragstellung: eine Lademengenberechnung
- Personalausweis
- Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten - 32/1
Worringer Straße 111,
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Weiterführende Informationen
auch Pulverschein genannt
Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Bearbeitungszeitraum:
circa 8 bis 12 Wochen
Formulare:
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. SprengV
- Personalausweis
- Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- bei Erstantragstellung: eine Lademengenberechnung
- Personalausweis
- Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- körperliche Eignung
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
- EU - Staatsangehörigkeit
- Bedürfnis für die Erlaubnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.
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