Witwenrente und Witwerrente - Geschiedenenrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedenen Ehegatten
Wer eine Rente beziehen möchte, muss einen Rentenantrag stellen.
In diesen Fällen ist das Versicherungsamt ihr neutraler und ortsnaher Betreuer und Helfer. Hier können Sie sich beraten lassen und Ihren Rentanantrag stellen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Witwenrente und Witwerrente (Geschiedenenrente) an vor dem 1. Juli 1977 geschiedenen Ehegatten.
Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Unter anderem:
- Personalausweis
- Internationale Kontoverbindung (BIC und IBAN)
- Versicherungsnachweise
- Sterbeurkunde des geschiedenen Ehegatten
- Scheidungsurteil
- Heiratsurkunde
Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Sie können eine Person Ihrer Wahl bevollmächtigen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich
Die Deutsche Rentenversicherung bietet die aktuellsten Formulare online an. Die jeweiligen Formulare zur Kontenklärung und für die Rentenantragsstellung liegen auch beim Versicherungsamt vor.
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Zuständiges Amt
Versicherungsamt - 30/2
Rathausufer 8,
40213 Düsseldorf
E-Mail: versicherungsamt@duesseldorf.de
Weiterführende Informationen
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