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Gewerbesteuervorauszahlungen - Änderung

Die Stadt Düsseldorf macht von ihrem Recht nach § 19 Absatz 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) Gebrauch, die Gewerbesteuervorauszahlungen des laufenden Jahres und gegebenenfalls der Vorjahre an das Ergebnis der letzten Gewerbesteuerveranlagung anzupassen.

Die Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.

Entsprechen die Erträge der Vorauszahlungsjahre nicht dem Ergebnis des letzten Veranlagungsjahres, kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist beim Steueramt ein Änderungsantrag gestellt werden.

Der Antrag kann formlos erfolgen oder mit dem nachstehenden Formular. Dem Antrag sind entweder eine Abschrift der Gewerbesteuererklärung beizufügen oder aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen. Im Falle der Befreiung von der Buchführungspflicht reicht die Abschrift der Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.

Eine Klageerhebung gegen den Gewerbesteuerbescheid ist in diesen Fällen nicht erforderlich und führt in der Regel zur Abweisung der Klage. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Klägerin beziehungsweise des Klägers.

Sollten jedoch die Vorauszahlungen durch das Finanzamt festgesetzt worden sein, müssen Sie nicht weiter tätig werden, Ihr Änderungsantrag wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet und das Ergebnis erfragt.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

Kostenfrei 


Benötigte Unterlagen

Dem Antrag (Formular) sind entweder:

  • eine Abschrift der Gewerbesteuererklärung beizufügen oder
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen

Im Falle der Befreiung von der Buchführungspflicht reicht die Abschrift der Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.

Sie können aber zwecks schnellerer Bearbeitung, das Formular, nachdem es ausgefüllt und unterschrieben ist, per Mail oder Fax mit der/ den Anlagen Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter übermitteln. Eine Online - Abgabe des Formulars ist nicht möglich, da die Unterschrift benötigt wird.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Gewerbesteuer - 22/2
Aachener Straße 21,
40223 Düsseldorf

E-Mail: steueramt@duesseldorf.de
Gewerbesteuervorauszahlungen - Änderung

Die Stadt Düsseldorf macht von ihrem Recht nach § 19 Absatz 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG) Gebrauch, die Gewerbesteuervorauszahlungen des laufenden Jahres und gegebenenfalls der Vorjahre an das Ergebnis der letzten Gewerbesteuerveranlagung anzupassen.

Die Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalendermonats vorgenommen werden.

Entsprechen die Erträge der Vorauszahlungsjahre nicht dem Ergebnis des letzten Veranlagungsjahres, kann bis zum Ablauf der vorgenannten Frist beim Steueramt ein Änderungsantrag gestellt werden.

Der Antrag kann formlos erfolgen oder mit dem nachstehenden Formular. Dem Antrag sind entweder eine Abschrift der Gewerbesteuererklärung beizufügen oder aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen. Im Falle der Befreiung von der Buchführungspflicht reicht die Abschrift der Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.

Eine Klageerhebung gegen den Gewerbesteuerbescheid ist in diesen Fällen nicht erforderlich und führt in der Regel zur Abweisung der Klage. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Klägerin beziehungsweise des Klägers.

Sollten jedoch die Vorauszahlungen durch das Finanzamt festgesetzt worden sein, müssen Sie nicht weiter tätig werden, Ihr Änderungsantrag wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet und das Ergebnis erfragt.

Formulare:

Dem Antrag (Formular) sind entweder:

  • eine Abschrift der Gewerbesteuererklärung beizufügen oder
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen

Im Falle der Befreiung von der Buchführungspflicht reicht die Abschrift der Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.

Sie können aber zwecks schnellerer Bearbeitung, das Formular, nachdem es ausgefüllt und unterschrieben ist, per Mail oder Fax mit der/ den Anlagen Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter übermitteln. Eine Online - Abgabe des Formulars ist nicht möglich, da die Unterschrift benötigt wird.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Kostenfrei 

Änderung Gewerbesteuervorauszahlungen
Abteilung Gewerbesteuer - 22/2
Anschrift
Aachener Straße 21
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