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Vergnügungssteuer - Apparate - Informationen
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, sowie in Gastwirtschaften oder ähnlichen Räumen ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten gemäß § 1 Nummer 1 Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in Neufassung vom 19.12.2023, vergnügungssteuerpflichtig.
Kinderspielgeräte, Dartspiele, Tischfußballspiele (Kicker) und Billard unterliegen nicht der Steuerpflicht.
Besitzt ein Apparat mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Apparat. Apparate mit mehr als einer Spieleinrichtung sind solche, an denen gleichzeitig zwei oder mehr Spielvorgänge ausgelöst werden können.
Hinweise:
Die Abgabe einer Vergnügungssteuererklärung ist zwingend erforderlich und so gestaltet, dass in der Regel kein gesonderter Vergnügungssteuerbescheid erteilt wird.
In der Vergnügungssteuererklärung sind immer alle aufgestellten Apparate aufzuführen. Selbst wenn nur für einen Tag Apparate aufgestellt werden, besteht für den ganzen Kalendermonat Vergnügungssteuerpflicht.
Nach § 8 Absatz 2 Vergnügungssteuersatzung ist das Steueramt berechtigt, eine Sicherheitsleistung in der Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld zu verlangen.
Setzen Sie sich diesbezüglich bitte vor der Eröffnung von Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen sowie von Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen mit dem Steueramt in Verbindung.*
Steuersätze (gültig ab 01.01.2024) - Zur Tabelle
Formulare:
- Vergnügungssteuer-Erklärung für Apparate an sonstigen Stellplätzen ab 2024
- Vergnügungssteuer-Erklärung für Spielhallen ab 2024
- Vergnügungssteuer-Erklärung für Apparate an sonstigen Stellplätzen bis 2023
- Vergnügungssteuer-Erklärung für Spielhallen bis 2023
- Vertretungsvollmacht in Steuerangelegenheiten
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, sowie in Gastwirtschaften oder ähnlichen Räumen.
Gebühren
Kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Die entsprechenden Formulare für die Erklärung erhalten Sie im Steueramt, Aachener Straße 21, auf telefonische Anfrage oder über Internet.
Die Vergnügungssteuererklärungen können per Post zugeschickt werden oder Sie können die Erklärung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten im Steueramt abgeben.
Eine Online - Abgabe des Formulars ist nicht möglich, da die Unterschrift benötigt wird.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Grund- und Aufwandsteuern 22/3
Aachener Straße 21,
40223 Düsseldorf
E-Mail: steueramt@duesseldorf.de
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Vergnügungssteuer - Apparate - Informationen E-Mail: steueramt@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29066
Weiterführende Informationen
In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, sowie in Gastwirtschaften oder ähnlichen Räumen ist das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten gemäß § 1 Nummer 1 Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf in Neufassung vom 19.12.2023, vergnügungssteuerpflichtig.
Kinderspielgeräte, Dartspiele, Tischfußballspiele (Kicker) und Billard unterliegen nicht der Steuerpflicht.
Besitzt ein Apparat mehrere Spieleinrichtungen, so gilt jede dieser Einrichtungen als ein Apparat. Apparate mit mehr als einer Spieleinrichtung sind solche, an denen gleichzeitig zwei oder mehr Spielvorgänge ausgelöst werden können.
Hinweise:
Die Abgabe einer Vergnügungssteuererklärung ist zwingend erforderlich und so gestaltet, dass in der Regel kein gesonderter Vergnügungssteuerbescheid erteilt wird.
In der Vergnügungssteuererklärung sind immer alle aufgestellten Apparate aufzuführen. Selbst wenn nur für einen Tag Apparate aufgestellt werden, besteht für den ganzen Kalendermonat Vergnügungssteuerpflicht.
Nach § 8 Absatz 2 Vergnügungssteuersatzung ist das Steueramt berechtigt, eine Sicherheitsleistung in der Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld zu verlangen.
Setzen Sie sich diesbezüglich bitte vor der Eröffnung von Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen sowie von Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen mit dem Steueramt in Verbindung.*
Steuersätze (gültig ab 01.01.2024) - Zur Tabelle
Formulare:
- Vergnügungssteuer-Erklärung für Apparate an sonstigen Stellplätzen ab 2024
- Vergnügungssteuer-Erklärung für Spielhallen ab 2024
- Vergnügungssteuer-Erklärung für Apparate an sonstigen Stellplätzen bis 2023
- Vergnügungssteuer-Erklärung für Spielhallen bis 2023
- Vertretungsvollmacht in Steuerangelegenheiten
Die entsprechenden Formulare für die Erklärung erhalten Sie im Steueramt, Aachener Straße 21, auf telefonische Anfrage oder über Internet.
Die Vergnügungssteuererklärungen können per Post zugeschickt werden oder Sie können die Erklärung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten im Steueramt abgeben.
Eine Online - Abgabe des Formulars ist nicht möglich, da die Unterschrift benötigt wird.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, sowie in Gastwirtschaften oder ähnlichen Räumen.
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