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Jugendfischereischein
Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.
Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.
Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.
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Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Jugendliche im Alter von mindestens 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Wohnsitz in Düsseldorf.
Gebühren
- 8,00 Euro Jugendfischereischein
- 5,00 Euro Zweitschrift
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- 4,00 Euro mit Familienkarte der Stadt Düsseldorf
Benötigte Unterlagen
- 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Jugenfischereischeins)
- Kinderausweis
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Sollte der Jugendfischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden; mitzubringen sind:
- 1 Passfoto
- Kinderausweis
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Zuständige Abteilungen
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Jugendfischereischein E-Mail: fischereiwesen-ufb@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-24340 Fax: 0211 89-29451
Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.
Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.
Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.
- 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Jugenfischereischeins)
- Kinderausweis
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Sollte der Jugendfischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden; mitzubringen sind:
- 1 Passfoto
- Kinderausweis
Jugendliche im Alter von mindestens 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Wohnsitz in Düsseldorf.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/342/showKartenansicht
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