BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Sorgeerklärung (gemeinsame)
Auf Wunsch wird bescheinigt, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Wer kann sich an uns wenden?
Der Service richtet sich an nicht verheiratete, werdende Eltern.
Wenn Sie einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, melden wir uns gerne bei Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür unser Serviceformular.
Die Bescheinigung über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (sogenannte Negativbescheinigung) können Sie online anfordern.
Gebühren
Kostenfrei
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft E-Mail: beistandschaft@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-98969
Weiterführende Informationen
Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht Fachdienst Beistandschaft
Auf Wunsch wird bescheinigt, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung.
Wer kann sich an uns wenden?
Der Service richtet sich an nicht verheiratete, werdende Eltern.
Wenn Sie einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, melden wir uns gerne bei Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür unser Serviceformular.
Die Bescheinigung über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (sogenannte Negativbescheinigung) können Sie online anfordern.
weitere Informationen
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.