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Sorgeerklärung (gemeinsame)

Der Fachdienst Beistandschaft beurkundet die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Außerdem wird zu rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung beraten. 

Auf Wunsch wird bescheinigt, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Wer kann sich an uns wenden?

Der Service richtet sich an nicht verheiratete, werdende Eltern.

Wenn Sie einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, melden wir uns gerne bei Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür unser Serviceformular.

Die Bescheinigung über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (sogenannte Negativbescheinigung) können Sie online anfordern.


Gebühren

Kostenfrei



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Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft
beistandschaft@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-98969

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