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Sorgeerklärung (gemeinsame)

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, geschieden oder ledig - das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Sorgeerklärung.

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Wer kann sich an uns wenden?

  • Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind.
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Zuständige Abteilung


Familienförderung - 51/6
Willi-Becker-Allee 10,
40227 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft

beistandschaft@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-98969

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:

Beratung und Beistandschaft für Eltern 

Hier finden Sie Informationen zur Beurkundung der Sorgeerklärung:

Infoblatt Sorgeerklärung

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.

Sorgeerklärung (gemeinsame)
Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, geschieden oder ledig - das Fachteam Beistandschaft im Jugendamt bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Sorgeerklärung.

Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:

Beratung und Beistandschaft für Eltern 

Hier finden Sie Informationen zur Beurkundung der Sorgeerklärung:

Infoblatt Sorgeerklärung

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.

Kostenfrei
Abgabe der gemeinsamen Sorgeerklärung, Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung
Familienförderung - 51/6
Anschrift
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf

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