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Wohnungstausch

Das Angebot der Wohnungstauschbörse richtet sich an Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung zum Tausch gegen eine größere oder kleinere Wohnung digital anbieten möchten.

Das Wohnungsamt unterstützt bei

  • der Registrierung und dem Erstellen eines Wohnungsgesuches,
  • der Kontaktaufnahme zu möglichen Tauschpartnerinnen/Tauschpartnern,
  • Verhandlungen mit der jeweiligen Vermieterseite,
  • der Suche nach eine Übergangswohnung,
  • der vorübergehenden Einlagerung des Hausstandes,
  • der Planung und Organisation des Umzuges,
  • der Planung und Umsetzung individueller Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.
Wünschen Sie die Kontaktaufnahme durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Wohnungsamtes, um Sie bei der Anmeldung in der Wohnungstauschbörse und / oder bei der Eingabe Ihrer Daten zu unterstützen, können Sie hierfür das Formular „Kontaktaufnahme Wohnungstauschbörse

Kommt ein Wohnungstausch zustande und muss eine Mietpartei die Wohnung räumen, bevor die Tauschwohnung bezogen werden kann, sind unter bestimmten Voraussetzungen städtische Zuschüsse möglich für

  • die Anmietung einer angemessenen Übergangswohnung,
  • die vorübergehende Einlagerung des Hausstandes.

Auf Antrag können Vermieter*innen einen zweckfreien städtischen Zuschuss für die Zustimmung zum Wohnungstausch erhalten.


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Zuständige Abteilung


Amt für Wohnungswesen
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29084

Weiterführende Informationen

Wohnungstausch

Das Angebot der Wohnungstauschbörse richtet sich an Mieterinnen und Mieter, die ihre Wohnung zum Tausch gegen eine größere oder kleinere Wohnung digital anbieten möchten.

Das Wohnungsamt unterstützt bei

  • der Registrierung und dem Erstellen eines Wohnungsgesuches,
  • der Kontaktaufnahme zu möglichen Tauschpartnerinnen/Tauschpartnern,
  • Verhandlungen mit der jeweiligen Vermieterseite,
  • der Suche nach eine Übergangswohnung,
  • der vorübergehenden Einlagerung des Hausstandes,
  • der Planung und Organisation des Umzuges,
  • der Planung und Umsetzung individueller Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.
Wünschen Sie die Kontaktaufnahme durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Wohnungsamtes, um Sie bei der Anmeldung in der Wohnungstauschbörse und / oder bei der Eingabe Ihrer Daten zu unterstützen, können Sie hierfür das Formular „Kontaktaufnahme Wohnungstauschbörse

Kommt ein Wohnungstausch zustande und muss eine Mietpartei die Wohnung räumen, bevor die Tauschwohnung bezogen werden kann, sind unter bestimmten Voraussetzungen städtische Zuschüsse möglich für

  • die Anmietung einer angemessenen Übergangswohnung,
  • die vorübergehende Einlagerung des Hausstandes.

Auf Antrag können Vermieter*innen einen zweckfreien städtischen Zuschuss für die Zustimmung zum Wohnungstausch erhalten.

https://www.wohnungstauschduesseldorf.de/
Amt für Wohnungswesen
Anschrift
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29084

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