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Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Personen mit mehreren Vornamen können die Reihenfolge dieser Vornamen ändern, wenn sie ihren Namen nach deutschem Recht führen.
Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- 40 Euro für die Erklärung
- 15 Euro für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung
- 15 Euro für die Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Dokumente erfahren Sie über das Kontaktformular.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Änderung der Reihenfolge der Vornamen Vorname, Reihenfolge, Neubestimmung, Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen, mit deutschem Register, Register, deutsch Personen mit mehreren Vornamen können die Reihenfolge dieser Vornamen ändern, wenn sie ihren Namen nach deutschem Recht führen.
Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Die erforderlichen Dokumente erfahren Sie über das Kontaktformular.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Abteilung Standesamt - 33/2
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