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Änderung des Führerscheins bei Namensänderung

Der Führerschein kann im Fall einer Namensänderung auf den neuen Namen geändert werden, beispielsweise bei Heirat.  

Hinweis:
Der Name im Führerschein muss erst dann geändert werden, wenn dieser nicht mehr aus dem Ausweis ersichtlich ist.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.

Der Kartenführerschein wird für Sie bei der Bundesdruckerei hergestellt. Sobald er an uns ausgeliefert ist, können Sie ihn abholen.

Sie können den neuen Führerschein auch bequem von der Bundesdruckerei nach Hause schicken lassen. So ersparen sie sich einen Behördengang und sichern sich einen Zeitvorteil. Die Bundesdruckerei garantiert eine Zusendung innerhalb von 10 Werktagen ab Eingang der Bestellung, so dass Sie – die bei der Führerscheinstelle erforderliche Bearbeitungszeit eingerechnet – innerhalb von 15 Werktagen mit dem Erhalt des Führerscheins rechnen können.


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Der Hauptwohnsitz muss in Düsseldorf sein.


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 28,60 Euro.
  • Für dieses Versendeverfahren werden zusätzliche Gebühren von 5,00 Euro erhoben.
  • Falls zusätzlich noch eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden muss, kommen weitere 5,10 Euro dazu. 

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Urkunde über die Änderung (z.B. Heiratsurkunde)
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)

Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Eine vorläufige Fahrerlaubnis bzw. ein befristeter Führerschein berechtigt nur zum Fahren im Inland.




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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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