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Ersatzführerschein nach Verlust/ Diebstahl, Beschädigung oder Namensänderung

Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde, Sie den Führerschein verloren oder beschädigt haben oder eine Namensänderung stattgefunden hat, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl sofort melden und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen.  

Bearbeitungszeitraum und Gebühr bei der Antragstellung vor Ort:
 
Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihnen sofort eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt werden, die aber nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Der neue Führerschein wird Ihnen nach wenigen Tagen im Direktversand durch die Bundesdruckerei zugeschickt. 

Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 52,70 Euro an.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie können den Ersatzführerschein nur an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 52,70 Euro.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung) (nicht älter als 2 Jahre)
  • Auszug aus der Führerscheindatei (sog. Karteikartenabschrift), wenn der letzte Papierführerschein (ausgestellt vor 31.12.1998) nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde und es sich nicht um einen Kartenführerschein handelt. Zahlreiche Verwaltungen bieten zwischenzeitlich für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an. 
Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-Adresse der Landeshauptstadt Düsseldorf gesandt werden: karteikartenabschrift33@duesseldorf.de



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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