Hinweis
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Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
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Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl sofort melden und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen.
Bearbeitungszeitraum:
Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihnen sofort eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt werden, die aber nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Der neue Führerschein wird Ihnen nach wenigen Tagen im Direktversand durch die Bundesdruckerei zugeschickt.
Die Bundesdruckerei garantiert eine Zusendung innerhalb von 10 Werktagen, so dass Sie - die bei der Führerscheinstelle erforderliche Bearbeitungszeit eingerechnet - innerhalb von 15 Werktagen mit dem Erhalt des Führerscheins rechnen können.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie können den Ersatzführerschein nur an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 51,50 Euro.
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Personalausweis mit Lichtbild
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde und es sich dabei nicht um einen EU-Kartenführerschein gehandelt hat, wird eine Karteikartenabschrift benötigt. Diese erhalten Sie bei der ausstellenden Behörde. Dazu rufen Sie bitte Ihr bisheriges Straßenverkehrsamt an und bitten darum, Ihre Führerscheindaten in Form einer Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde Düsseldorf zu schicken oder zu faxen. (Fax-Nummer: 0211 - 89 29 187).
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990138
Weiterführende Informationen
Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl sofort melden und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen.
Bearbeitungszeitraum:
Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihnen sofort eine Ersatzbescheinigung ausgehändigt werden, die aber nur innerhalb Deutschlands gültig ist. Der neue Führerschein wird Ihnen nach wenigen Tagen im Direktversand durch die Bundesdruckerei zugeschickt.
Die Bundesdruckerei garantiert eine Zusendung innerhalb von 10 Werktagen, so dass Sie - die bei der Führerscheinstelle erforderliche Bearbeitungszeit eingerechnet - innerhalb von 15 Werktagen mit dem Erhalt des Führerscheins rechnen können.
- Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Personalausweis mit Lichtbild
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- wenn der letzte Führerschein nicht in Düsseldorf ausgestellt wurde und es sich dabei nicht um einen EU-Kartenführerschein gehandelt hat, wird eine Karteikartenabschrift benötigt. Diese erhalten Sie bei der ausstellenden Behörde. Dazu rufen Sie bitte Ihr bisheriges Straßenverkehrsamt an und bitten darum, Ihre Führerscheindaten in Form einer Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde Düsseldorf zu schicken oder zu faxen. (Fax-Nummer: 0211 - 89 29 187).
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Die Gebühr beträgt 51,50 Euro.
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Höherweg 101
40233 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29107
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