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Erteilung einer Feinstaubplakette
Seit Anfang 2005 gilt in der Europäischen Union eine Luftqualitätsrichtlinie, die Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen festlegt.
Grund dafür sind zahlreiche Studien, die bestätigen, dass Stickoxide und Feinstaub, die auch durch den täglichen Straßenverkehr in unseren Städten produziert werden, zum Auftreten verschiedener Atemwegserkrankungen bis hin zu Krebs beitragen.
Um die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu senken, werden in ganz Deutschland Umweltzonen eingerichtet. Auch in Düsseldorf ist seit 2009 eine Umweltzone eingerichtet. Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sind zur Einfahrt berechtigt.
Eine Plakette bekommen Sie bei der Zulassungsstelle, bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ), aber auch in autorisierten Autowerkstätten.
Online-Service:
Sie können die Umweltplakette online beantragen - auch für Fahrzeuge, die nicht in Düsseldorf zugelassen sind.
Hier gelangen Sie zur Bestellung der Feinstaubplakette
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4) und Fahrzeuge mit Antrieb ohnen Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektromotor oder Brennstoffzellenfahrzeuge).
- Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 3). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Düsseldorf!
- Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Düsseldorf!
- Keine Plaketten erhalten wegen ihrer hohen Stickstoffoxid- und Partikelemissionen Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator und Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 1).
Die Schadstoffgruppe für Fahrzeuge, die im Ausland angemeldet sind, ist aus der in Europa geltenden Zulassungsbescheinigung I (Ziffer 14.1) erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug zugelassen wurde. In diesem Fall erfolgt die Einstufung gemäß der Kennzeichnungsverordnung. Für alle anderen Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung anhand des Datums der Erstzulassung.
Gebühren
- 5,95 EUR plus Versand (Inland 3,20 EUR / Ausland 4,60 EUR)
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- alternativ Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Erteilung einer Feinstaubplakette E-Mail: zulassungsservice@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-90144
Weiterführende Informationen
Seit Anfang 2005 gilt in der Europäischen Union eine Luftqualitätsrichtlinie, die Grenzwerte für die Belastung der Luft mit Feinstaub und anderen Schadstoffen festlegt.
Grund dafür sind zahlreiche Studien, die bestätigen, dass Stickoxide und Feinstaub, die auch durch den täglichen Straßenverkehr in unseren Städten produziert werden, zum Auftreten verschiedener Atemwegserkrankungen bis hin zu Krebs beitragen.
Um die Belastung der Luft durch Abgase dauerhaft zu senken, werden in ganz Deutschland Umweltzonen eingerichtet. Auch in Düsseldorf ist seit 2009 eine Umweltzone eingerichtet. Nur Fahrzeuge mit grüner Plakette sind zur Einfahrt berechtigt.
Eine Plakette bekommen Sie bei der Zulassungsstelle, bei den technischen Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ), aber auch in autorisierten Autowerkstätten.
Online-Service:
Sie können die Umweltplakette online beantragen - auch für Fahrzeuge, die nicht in Düsseldorf zugelassen sind.
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Bearbeitungszeitraum:
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- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- alternativ Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Grüne Plaketten bekommen alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator (Ausnahme: einige wenige ältere Fahrzeuge) sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4) und Fahrzeuge mit Antrieb ohnen Verbrennungsmotor (zum Beispiel Elektromotor oder Brennstoffzellenfahrzeuge).
- Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 3). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Düsseldorf!
- Rote Plaketten sind vorgesehen für Euro 2- und nachgerüstete Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 2). Bitte Beachten: Diese Plakette berechtigt nicht zur Einfahrt in die Umweltzone Düsseldorf!
- Keine Plaketten erhalten wegen ihrer hohen Stickstoffoxid- und Partikelemissionen Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator und Euro 1-Dieselfahrzeuge (Schadstoffgruppe 1).
Die Schadstoffgruppe für Fahrzeuge, die im Ausland angemeldet sind, ist aus der in Europa geltenden Zulassungsbescheinigung I (Ziffer 14.1) erkennbar, nach welcher europäischen Abgasnorm das Fahrzeug zugelassen wurde. In diesem Fall erfolgt die Einstufung gemäß der Kennzeichnungsverordnung. Für alle anderen Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung anhand des Datums der Erstzulassung.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/308/showWeitere Informationen
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