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Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz

Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz. Es gibt Taxikonzessionen, Mietwagenkonzessionen (Chauffeur-Service) und Genehmigungen für den Linienverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen. Für die Genehmigung von Busverkehren ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Zur kurzfristigen Erweiterung des Fuhrparks können Mietwagenunternehmen in Ausnahmefällen befristete Eventkonzessionen beantragen. Sie können so flexibler auf die höhere Nachfrage bei Großveranstaltungen reagieren.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitung der Anträge dauert bis zu 12 Wochen.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie müssen sachkundig sein. Als Nachweis der Sachkunde ist bei der Industrie- und Handelskammer eine Prüfung abzulegen, die sogenannte "Unternehmerprüfung". Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf finden Sie am Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Telefon 0211 - 35 57-0.

Sie müssen persönlich zuverlässig sein, das heißt, Sie sollten weder im Verkehrszentralregister in Flensburg ("Punktekonto") noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein.

Ihr Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein.

Sie müssen Ihr Taxiunternehmen hauptberuflich betreiben.

Wegen der Komplexität der Rechtsmaterie kann hier nur eine Kurzfassung der Voraussetzungen genannt werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 


Gebühren

Was ist in der Regel zu bezahlen?

  • Taxikonzession: je Fahrzeug 100,00 EUR - 1465,00 EUR
    Die Gebühr richtet sich nach dem im Einzelfall entstandenen Verwaltungsaufwand
  • Mietwagenkonzession: je Fahrzeug 50,00 € - 500,00 €
    Die Gebühr richtet sich nach dem im Einzelfall entstandenen Verwaltungsaufwand
  • Fahrzeugwechsel: je Fahrzeug 25,00 EUR
  • Übertragung Taxikonzession: jeweils 150,00 EUR je Fahrzeug
  • Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30,00 EUR je Urkunde
  • Ausnahmegenehmigung: erstes Fahrzeug 100,00 EUR, jedes weitere 50,00 EUR
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein    


Benötigte Unterlagen

  • Eigenkapitalnachweis (Beilage zum Antrag) mit entsprechenden Nachweisen. Die Beilage muss von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Kreditinstitut bestätigt werden. Das erforderliche Eigenkapital beträgt für das 1. Kfz mindestens 2.250 Euro, für jedes weitere Kfz 1.250 Euro.
  • Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der IHK)
  • Führungszeugnis nach Belegart O. Als Verwendungszweck geben Sie bitte 33/33 Taxi/Mietwagenkonzession an. Bei juristischen Personen mit mehreren Geschäftsführern benötigt jede/r GeschäftsführerIn ein solches Führungszeugnis. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes - wenn Ihr Hauptwohnsitz Düsseldorf ist, im nächstgelegenen Bürgerbüro.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9. Als Verwendungszweck geben Sie bitte 33/33 Taxi/Mietwagenkonzession an. Bei juristischen Personen werden ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person benötigt und einer für jede/n GeschäftsführerIn. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie an Ihrem Hauptwohnsitz - wenn das Düsseldorf ist, beim Ordnungsamt.
  • Nachweis eines Betriebssitzes in Düsseldorf
  • wenn der Antragsteller keine natürliche, sondern eine juristische Person ist, beispielsweise eine GmbH: GmbH-Vertrag, Gesellschafterliste, Handelsregisterauszug. Bei Gesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen sind oder werden, müssen die unten aufgeführten Unbedenklichkeitsbescheinigungen auf die antragstellende Gesellschaft ausgestellt sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • bei erstmaliger Erteilung: Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit als TaxiunternehmerIn, zum Beispiel Kündigung der bisherigen Berufstätigkeit
  • bei Verlängerung: Genehmigungsurkunde
  • wenn ein Geschäftsführer oder Verkehrsleiter eingesetzt ist: Arbeitsvertrag, Nachweis der fachlichen Eignung und der hauptberuflichen Tätigkeit

Die erforderlichen Unterlagen sind auf dem Antragsformular aufgeführt. Im Einzelfall können darüber hinaus weitere Unterlagen notwendig sein.

Hinweis: Taxikonzessionen dürfen laut Gesetz nicht unbegrenzt erteilt werden. In Düsseldorf herrscht zur Zeit Bedarfsdeckung, so dass keine zusätzlichen Taxigenehmigungen erteilt werden dürfen. Bei Interesse können Sie sich aber auf eine Warteliste setzen lassen.

Ihre persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht erforderlich. Bitte reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen per Mail oder per Post ein.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. 



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