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Grünes Kennzeichen
Für Fahrzeuge, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.
Den Steuerbefreiungsantrag können Sie bei der Zulassungsstelle im Rahmen der Zulassung stellen. Vorab sollten Sie sich jedoch bei der Zollverwaltung informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
- Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
- Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
- Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
- Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
- Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
- Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!
Für die Vergabe eines grünen Kennzeichens wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Es fällt lediglich die Gebühr für die Zulassung oder Umschreibung an und/oder die Kosten für die Kennzeichenschilder.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erforderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Fahrzeugbrief (falls noch keine EU-Fahrzeugpapiere existieren)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich
- Kennzeichenschild(er)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Grünes Kennzeichen E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144
Weiterführende Informationen
Für Fahrzeuge, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, kann ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung beantragt werden.
Den Steuerbefreiungsantrag können Sie bei der Zulassungsstelle im Rahmen der Zulassung stellen. Vorab sollten Sie sich jedoch bei der Zollverwaltung informieren, ob der Anspruch auf eine Steuerbefreiung besteht.
Das grüne Kennzeichen kann auch im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung beantragt werden.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Die folgenden Unterlagen sind nur für die Änderung in ein grünes Kennzeichen erforderlich, nicht für eine Zulassung oder Umschreibung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Fahrzeugbrief (falls noch keine EU-Fahrzeugpapiere existieren)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Nachweis der Sicherheitsprüfung, soweit rechtlich erforderlich
- Kennzeichenschild(er)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht bei Erledigung durch Dritte mit gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Für folgende Fahrzeuge kann ein grünes Kennzeichen beantragt werden:
- Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. für Tiere zu Sportzwecken
- Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
- Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
- Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
- Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
- Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
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