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Güterkraftverkehr

Gewerbliche grenzüberschreitende Transporte mit Kraftfahrzeugen bzw. Kraftfahrzeugkombinationen, die eine zulässige Gesamtmasse von 2,5 Tonnen überschreiten sind Erlaubnispflichtig und benötigien eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz).

Gewerbliche innerdeutsche Transporte mit Kraftfahrzeugen bzw. Kraftfahrzeugkombinationen, die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen überschreiten sind Erlaubnispflichtig und benötigen eine Güterkraftverkehrserlaubnis.

Transporte im Werkverkehr bedürfen keiner Erlaubnis, müssen aber dem Bundesamt für Güterverkehr vor Beginn einer Fahrt angezeigt werden.

Zusätzlich benötigt eingesetztes Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten eine Fahrerbescheinigung.

Informationen zur Fahrerbescheinigung finden Sie hier:

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/305/show

Bearbeitungszeitraum:

Ab Eingang der vollständigen Unterlagen beträgt der Bearbeitungszeitraum in der Regel 10 bis 12 Wochen.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich für die Antragstellung telefonisch oder per Mail an die Sachbearbeitung.

Sie beziehungsweise die Verkehrsleiterin oder der Verkehrsleiter müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie weder im Verkehrszentralregister in Flensburg ("Punktekonto") noch im Bundeszentralregister oder Gewerbezentralregister mit Eintragungen verzeichnet sein sollten.

Außerdem muss Ihr Unternehmen finanziell leistungsfähig sein. Bei Einzelunternehmer*innen werden sowohl Privatvermögen wie auch private Verbindlichkeiten zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit mitberücksichtigt. Bei juristischen Personen wie beispielsweise einer GmbH werden nur Firmenvermögen beziehungsweise Firmenverbindlichkeiten herangezogen.

Darüber hinaus müssen unter anderem weitere Bedingungen der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) erfüllt sein.


Gebühren

Was ist zu bezahlen?

  • EU-Lizenz / beglaubigte Kopie 600,00 / 100,00 Euro
  • Güterkraftverkehrserlaubnis / Ausfertigung 620,00 / 100,00 Euro
  • Berichtigung / Ersatz 100,00 Euro
  • Anerkennung leitender Tätigkeiten im Sinne des Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 100,00 Euro

Die Bezahlung erfolgt nach Zusendung des Gebührenbescheides.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gebühren einem Gebührenrahmen unterliegen und in einzelnen Fällen von den oben genannten Beträgen abweichen können.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • nein


Benötigte Unterlagen

  • Eigenkapitalnachweis, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung.
    Das erforderliche Eigenkapital ist abhängig vom eingesetzten Fuhrpark. Dazu gibt es folgende Zusammensetzungen:
    • Fuhrpark ausschließlich zul. Gesamtmasse über 3,5 Tonnen → 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug
    • Fuhrpark ausschließlich zul. Gesamtmasse über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen → 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug
    • Gemischter Fuhrpark über 3,5 Tonnen und 2,5 Tonnen zul. Gesamtmasse → 9.000 Euro für das erste über 3,5 Tonnen, 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen
    • Der Nachweis muss einen Stichtag vorweisen, welcher am Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht weiter als 1 Jahr zurückliegen darf.
  • Fachkundenachweis (Prüfungszeugnis der IHK) für die Unternehmerin oder den Unternehmer beziehungsweise die Verkehrsleiterin oder den Verkehrsleiter. Informationen zur fachlichen Eignung erhalten Sie von der IHK Düssel-dorf, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Telefon: 0211 - 35 57.0

    Für die Anerkennung leitender Tätigkeiten im Sinne des Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 für den ausschließlichen Einsatz von Furhpark mit zul. Gesamtmasse über 2,5 Tonnen bis maximal 3,5 Tonnen müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Die Unterlagen setzen sich für jeden Ein-zelfall anders zusammen.
  • Führungszeugnis nach Belegart Null. Als Verwendungszweck geben Sie bitte G 31* an. Bei juristischen Personen mit mehreren Geschäftsführern benötigt jede Geschäftsführerin beziehungsweise jeder Geschäftsführer ein solches Führungszeugnis, ebenso die Verkehrsleiterin beziehungsweise der Verkehrsleiter. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes - wenn Ihr Hauptwohnsitz Düsseldorf ist, im nächstgelegenen Bürgerbüro.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9. Als Verwendungs-zweck geben Sie bitte G 31* an. Bei juristischen Personen werden ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person benötigt und einer für jede Geschäftsführerin beziehungsweise jeden Geschäftsführer, außerdem für die Verkehrsleiterin beziehungsweise den Verkehrsleiter. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie an Ihrem Hauptwohnsitz - wenn das Düsseldorf ist, beim Ordnungsamt.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes von allen Beteiligten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse von allen Beteiligten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse. Diese Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Ihre Arbeitnehmer versichert sind sowie eventuell für sich selbst, wenn Sie privat versichert sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation). Sollten Sie einer anderen Berufsgenossenschaft angehören so bleiben Sie auch im Falle einer Tätigkeitsänderung dieser zugeordnet. Dementsprechend müsste eine Bescheinigung dieser Berufsgenossenschaft eingereicht werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
  • Eine Auflistung der benötigten Unterlagen ist weiter oben als Laufzettel deklariert und kann heruntergeladen werden. Die Unterlagen varieren nach juristischer und natürlicher Person. Zusätzlich können den Umständen entsprechend im Einzelfall auch weitere Unterlagen notwendig sein. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Güterkraftverkehr
gueterkraftverkehr@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-26145
Fax: 0211 89-29303

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