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Neuerteilung oder Wiedererteilung nach Entzug des Führerscheins
Die Neuerteilung/Zuerkennung einer Fahrerlaubnis muss im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Sofern eine Fahrerlaubnissperre verhängt wurde, ist eine Antragstellung frühestens 6 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist möglich.
Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine sind ausschließlich über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung hat die Fahrerlaubnisbehörde die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang zu prüfen. Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskünfte aus dem Fahreignungs- und Bundeszentralregister und die Auswertung von Bußgeld- und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch.
Die Bearbeitungsdauer von Neuerteilungsanträgen beträgt derzeit ca. 4 – 7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Vorbereitende Maßnahmen (Alkohol-/Drogenabstinenzprogramm, MPU-Vorbereitungen etc.) sollten bereits vor der Antragstellung abgeschlossen sein oder kurz vor dem Abschluss stehen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem seriösen und kompetenten Berater oder Verkehrstherapeuten/Psychologen.
Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine sind ausschließlich über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung hat die Fahrerlaubnisbehörde die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang zu prüfen. Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskünfte aus dem Fahreignungs- und Bundeszentralregister und die Auswertung von Bußgeld- und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch.
Die Bearbeitungsdauer von Neuerteilungsanträgen beträgt derzeit ca. 4 – 7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Vorbereitende Maßnahmen (Alkohol-/Drogenabstinenzprogramm, MPU-Vorbereitungen etc.) sollten bereits vor der Antragstellung abgeschlossen sein oder kurz vor dem Abschluss stehen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem seriösen und kompetenten Berater oder Verkehrstherapeuten/Psychologen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 228,70 Euro.
Befreiungen/Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Fahrerlaubnisgruppe 1 (Klassen A, A1, A 2, AM, B, BE, L und T)
- Personalausweis oder Pass
- ein biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E)
- Personalausweis oder Pass
- ein biometrisches Lichtbild
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (nicht älter als 1 Jahr)
- Personalausweis oder Pass
- gültiger EU-Führerschein
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Neuerteilung oder Wiedererteilung nach Entzug des Führerscheins E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990138
Weiterführende Informationen
Neuerteilung oder Wiedererteilung nach Entzug des Führerscheins
Die Neuerteilung/Zuerkennung einer Fahrerlaubnis muss im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Sofern eine Fahrerlaubnissperre verhängt wurde, ist eine Antragstellung frühestens 6 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist möglich.
Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine sind ausschließlich über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung hat die Fahrerlaubnisbehörde die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang zu prüfen. Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskünfte aus dem Fahreignungs- und Bundeszentralregister und die Auswertung von Bußgeld- und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch.
Die Bearbeitungsdauer von Neuerteilungsanträgen beträgt derzeit ca. 4 – 7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Vorbereitende Maßnahmen (Alkohol-/Drogenabstinenzprogramm, MPU-Vorbereitungen etc.) sollten bereits vor der Antragstellung abgeschlossen sein oder kurz vor dem Abschluss stehen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem seriösen und kompetenten Berater oder Verkehrstherapeuten/Psychologen.
Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine sind ausschließlich über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung hat die Fahrerlaubnisbehörde die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang zu prüfen. Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskünfte aus dem Fahreignungs- und Bundeszentralregister und die Auswertung von Bußgeld- und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch.
Die Bearbeitungsdauer von Neuerteilungsanträgen beträgt derzeit ca. 4 – 7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
Vorbereitende Maßnahmen (Alkohol-/Drogenabstinenzprogramm, MPU-Vorbereitungen etc.) sollten bereits vor der Antragstellung abgeschlossen sein oder kurz vor dem Abschluss stehen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem seriösen und kompetenten Berater oder Verkehrstherapeuten/Psychologen.
Fahrerlaubnisgruppe 1 (Klassen A, A1, A 2, AM, B, BE, L und T)
Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E)
- Personalausweis oder Pass
- ein biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E)
- Personalausweis oder Pass
- ein biometrisches Lichtbild
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr)
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (nicht älter als 1 Jahr)
- Personalausweis oder Pass
- gültiger EU-Führerschein
- Die Gebühr beträgt 228,70 Euro.
Befreiungen/Ermäßigungen
- Nein
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Führerscheinenzug; Neuerteilung, Entzug des Führerscheins
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
- Anschrift
- 001 Höherweg 101
40233 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29107
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