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Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis ("Führerschein")

Die Neuerteilung/Zuerkennung einer Fahrerlaubnis muss im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Sofern eine Fahrerlaubnissperre verhängt wurde, ist eine Antragstellung frühestens 6 Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist möglich.

Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung unter Terminvereinbarung Stadt Düsseldorf erforderlich.

Im Rahmen der Antragsbearbeitung hat die Fahrerlaubnisbehörde die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang zu prüfen. Die vorgeschriebenen Ermittlungen (Auskünfte aus dem Fahreignungs- und Bundeszentralregister und die Auswertung von Bußgeld- und Strafakten) nehmen einige Zeit in Anspruch. 

Die Bearbeitungsdauer von Neuerteilungsanträgen beträgt derzeit ca. 8 - 12 Wochen. In Einzelfällen (z.B. Beiziehung von Akten anderer Behörden) kann es auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen. 

Vorbereitende Maßnahmen (Alkohol-/Drogenabstinenzprogramm, MPU-Vorbereitungen etc.) sollten bereits vor der Antragstellung abgeschlossen sein oder kurz vor dem Abschluss stehen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem seriösen und kompetenten Berater oder Verkehrstherapeuten/Psychologen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 228,70 Euro.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen/Ermäßigungen 

  • Nein


Benötigte Unterlagen

Fahrerlaubnisgruppe 1 (Klassen A, A1, A 2, AM, B, BE, L und T) 

  • Personalausweis oder Pass
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Fahrerlaubnisgruppe 2 (Klassen C, CE, C1, C1E, CE79, D, DE, D1, D1E) 
  • Personalausweis oder Pass
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (nicht älter als 1 Jahr)
Zuerkennung einer EU-Fahrerlaubnis 
  • Personalausweis oder Pass
  • gültiger EU-Führerschein



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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