Online Umfrage
Gestalten Sie duesseldorf.de mit!
Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Wünsche zum städtischen Online-Portal.Dauer: ca. 5 Minuten. Jetzt mitmachen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Neuzulassung von Kraftfahrzeugen
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Gründe dafür sind die Verkehrssicherheit, die Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können.
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Bearbeitungszeitraum:
nach Terminvereinbarung
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.
Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!
- Gebühr für Neuzulassung ABE K (mit allgemeiner Betriebserlaubnis): 31,20 Euro
- Gebühr für Neuzulassung ABE A (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik): 41,40 Euro
- Gebühr für Neuzulassung ABE E (ohne allgemeine Betriebserlaubnis - Einzelbetriebserlaubnis): 86,00 Euro
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief: Fahrzeuge bis 3,5 t, für die bisher noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erteilt wurde, müssen zur Identifizierung bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die durch Vorlage eines Berichtes einer amtlich anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) nachweisen können, dass die Identität des Fahrzeuges dort geprüft wurde. Diese Bescheinigung darf maximal 7 Tage alt sein.
- Originalrechnung (sofern keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (sofern die Mehrwertsteuer nicht in der Rechnung ausgewiesen ist)
- COC-Bescheinigung (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei nicht EU-Bürgern Nachweis des Aufenthaltstitels).
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer oder eine Bescheinigung durch den Steuerberater und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei GbRs (Akronym: Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Haftungserklärung, Nachweis der GbR z.B. (Akronym: zum Beispiel) Gesellschaftervertrag und eine Fotokopie der Personalausweise der Gesellschafter
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten. Die Vorlage entsprechender Nachweise, wie Führerschein oder Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen ist erforderlich.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht, das SEPA-Lastschriftmandat und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen
Suche
Suche ...
Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Neuzulassung von Kraftfahrzeugen E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91 Fax: 0211 89-29107
Weiterführende Informationen
Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Kraftfahrzeuge zulassen. Gründe dafür sind die Verkehrssicherheit, die Kraftfahrzeugsteuer und die Notwendigkeit, den Halter oder Fahrer feststellen zu können.
Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie bei der Zulassungsbehörde die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
Bearbeitungszeitraum:
nach Terminvereinbarung
Formulare:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief: Fahrzeuge bis 3,5 t, für die bisher noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erteilt wurde, müssen zur Identifizierung bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die durch Vorlage eines Berichtes einer amtlich anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) nachweisen können, dass die Identität des Fahrzeuges dort geprüft wurde. Diese Bescheinigung darf maximal 7 Tage alt sein.
- Originalrechnung (sofern keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt wurde)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (sofern die Mehrwertsteuer nicht in der Rechnung ausgewiesen ist)
- COC-Bescheinigung (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei nicht EU-Bürgern Nachweis des Aufenthaltstitels).
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer oder eine Bescheinigung durch den Steuerberater und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei GbRs (Akronym: Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Haftungserklärung, Nachweis der GbR z.B. (Akronym: zum Beispiel) Gesellschaftervertrag und eine Fotokopie der Personalausweise der Gesellschafter
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten. Die Vorlage entsprechender Nachweise, wie Führerschein oder Schwerbehindertenausweis des Minderjährigen ist erforderlich.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht, das SEPA-Lastschriftmandat und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/282/showWeitere Informationen
Kartenansicht
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
Feedback Formular
Feedback
Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.
