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Rotes Kennzeichen

Rote Kennzeichen können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler, Hersteller von zulassungspflichtigen Anhängern, die hinter Kraftfahrzeugen geführt werden, befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für unterschiedliche Fahrzeuge zugeteilt werden.

Für die Durchführung von Prüfungsfahrten können rote Kennzeichen für technische Prüfstellen, vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannte technische Dienste und anerkannte Überwachungsorganisationen zugeteilt werden. Diese Kennzeichen beginnen mit „05“.

Der Halter erhält ein besonderes Fahrzeugscheinheft und muss für jedes Fahrzeug eine gesonderte Seite im Fahrzeugscheinheft ausfüllen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch zu führen. Fahrten zur Anregung der Kauflust sind nicht gestattet. Fahrten zu anderen Zwecken sind mit roten Kennzeichen nicht erlaubt.

Der Verlust des Fahrzeugscheinheftes, der amtlichen Kennzeichen oder des Fahrtenbuches ist vom Inhaber des roten Kennzeichens oder von der kennzeichenverantwortlichen Person unverzüglich der Zulassungsbehörde anzuzeigen.

Über den Verlust ist eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung abzugeben. Diese eidesstattliche Versicherung kann nur persönlich vom Inhaber des roten Kennzeichens oder von der kennzeichenverantwortlichen Person abgegeben werden. Die Legitimation ist nur durch einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass möglich.

Bearbeitungszeitraum:

individuell abhängig, schätzungsweise 12 Wochen.

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Online-Beantragung ist nur bei Erstzuteilung roter Kennzeichen für Händler möglich.


Gebühren

  • 223,80 Euro
  • Abnahme der Versicherung an Eides Statt: 30,70 Euro

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       

Ausstellung neuer Fahrzeugscheinhefte: 15,60 Euro je Heft


Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung des roten Dauerkennzeichens
  • Personalausweis oder Reisepass der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers
  • Führungszeugnis, Belegart:0
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für rote Kennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Bei Einzelfirmen oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt)
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Nachweis über vorhandene Stellplätze
  • Einfache Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Benennung eines Kennzeichenverantwortlichen

Der Antrag auf Neuzuteilung eines roten Kennzeichens kann online gestellt werden.

Alternativ können Sie die Unterlagen über unseren Händlerschalter persönlich abgeben. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung über die E-Mail-Adresse rote-kennzeichen@duesseldorf.de notwendig.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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