BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Eintragung/Löschung von Auflagen im Führerschein

Löschung der Auflage 01.06 (Sehhilfe):

Für die Löschung der Sehhilfe aus dem Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt zwischen 25,30 € und 35,40 €

 

Löschung der Auflage 78 (Automatikgetriebe):

Für die Löschung der Auflage 78 aus dem Führerschein müssen Sie eine praktische Prüfung ablegen.

Zur Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Name der Fahrschule
  • bei einer auswärtigen Prüfstelle: Name und Anschrift der Prüfstelle

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 43,90 €

 

Eintragung der Auflage 95 (Berufskraftfahrerqualifikation):

Für die Eintragung der Auflage 95 in den Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Weiterbildung nach §5 BKrFQG (5 Module je 35 min.)

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt zwischen 54,00 € und 64,00 €

Hinweis:

Für weitere Informationen wählen Sie das Thema Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

 

Eintragung der Auflage B96 (Anhänger):

Für die Eintragung der Auflage 96 in den Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Teilnahmebescheinigung gem. Anlage 7a zu §6a Abs.3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 64,00 €

 

Eintragung der Auflage B196 (Klasse A1):

Mit in Kraft treten der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften wird für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 erleichtert.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Eintragung der Auflage erfüllt sein:

  • Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein
  • 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer deutschen oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerschulung darf nicht älter als 1 Jahr zurückliegen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Teilnahmebescheinigung gem. Anlage 7b zu §6b Abs.3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 64,00 €
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch.

Suche

Suche ...

Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Eintragung/Löschung von Auflagen im Führerschein

Löschung der Auflage 01.06 (Sehhilfe):

Für die Löschung der Sehhilfe aus dem Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 24 Monate)

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt zwischen 25,30 € und 35,40 €

 

Löschung der Auflage 78 (Automatikgetriebe):

Für die Löschung der Auflage 78 aus dem Führerschein müssen Sie eine praktische Prüfung ablegen.

Zur Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Name der Fahrschule
  • bei einer auswärtigen Prüfstelle: Name und Anschrift der Prüfstelle

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 43,90 €

 

Eintragung der Auflage 95 (Berufskraftfahrerqualifikation):

Für die Eintragung der Auflage 95 in den Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Weiterbildung nach §5 BKrFQG (5 Module je 35 min.)

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt zwischen 54,00 € und 64,00 €

Hinweis:

Für weitere Informationen wählen Sie das Thema Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

 

Eintragung der Auflage B96 (Anhänger):

Für die Eintragung der Auflage 96 in den Führerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Teilnahmebescheinigung gem. Anlage 7a zu §6a Abs.3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 64,00 €

 

Eintragung der Auflage B196 (Klasse A1):

Mit in Kraft treten der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften wird für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 erleichtert.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Eintragung der Auflage erfüllt sein:

  • Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein
  • 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer deutschen oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
  • Die Fahrerschulung darf nicht älter als 1 Jahr zurückliegen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
  • Teilnahmebescheinigung gem. Anlage 7b zu §6b Abs.3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung

Gebühren:

  • Die Gebühr beträgt 64,00 €
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch.
Auflagen, Löschung, Führerschein
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Anschrift
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Telefon
0211 89-91
Fax
0211 89-29187

Feedback Formular

Feedback

Wie finden Sie unser neues Angebot?
Geben Sie uns hierzu bitte ein Feedback.