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Saisonkennzeichen

Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Monatszeitraum (mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll.

Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraums.

Das Fahrzeug ist während des Zulassungszeitraums für volle Monate zugelassen, das heißt der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monates.

Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist ab dem 01.10.2017 möglich. Weiterhin sind der Wechsel von einer "normalen" Zulassung zu einem Saisonkennzeichen und auch der Wechsel zurück von einem Saisonkennzeichen zu einer "normalen" Zulassung oder eine Änderung des Betriebszeitraumsproblemlos möglich. In allen Fällen benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen.

Nicht möglich ist die Kombination mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.  


Gebühren

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

  • 31,20 Euro

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das KFZ zum Zeitpunkt der Umschreibung noch zugelassen ist.
  • Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Saisonkennzeichen
zulassungsstelle@duesseldorf.de
Tel.: 0211 8990144

Saisonkennzeichen

Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Monatszeitraum (mindestens 2 Monate, höchstens 11 Monate) das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll.

Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem Kennzeichenschild eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraums.

Das Fahrzeug ist während des Zulassungszeitraums für volle Monate zugelassen, das heißt der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende immer der letzte Tag des betreffenden Monates.

Die Kombination eines Saisonkennzeichens mit einem H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge ist ab dem 01.10.2017 möglich. Weiterhin sind der Wechsel von einer "normalen" Zulassung zu einem Saisonkennzeichen und auch der Wechsel zurück von einem Saisonkennzeichen zu einer "normalen" Zulassung oder eine Änderung des Betriebszeitraumsproblemlos möglich. In allen Fällen benötigen Sie die unten aufgeführten Unterlagen.

Nicht möglich ist die Kombination mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen.

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  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
  • Bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: Abmeldebestätigung oder entwerteten Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU) durch Vorlage des Prüfberichtes oder anhand der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das KFZ zum Zeitpunkt der Umschreibung noch zugelassen ist.
  • Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.

Alle Angaben ohne Gewähr - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung!

  • 31,20 Euro

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

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  • Nein

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  • Nein       
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