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Taxi-Schein - Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Taxi-Schein oder Personenbeförderungsschein genannt.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 6 Wochen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Personen, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen möchten, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Weiterhin müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Aus diesem Grund fordert das Straßenverkehrsamt für jede Bewerber um eine Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung ein Führungszeugnis an.
Der Hauptwohnsitz muss Düsseldorf sein. Wenn der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde ist, Sie aber in Düsseldorf Taxi oder Mietwagen fahren wollen, müssen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Ihrer Wohnsitzbehörde beantragen.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 55,60 Euro.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 60. Lebensjahr: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Taxi-Schein - Führerschein zur Fahrgastbeförderung E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990138 Fax: 0211 8927069
Weiterführende Informationen
Wer gewerblich Personen befördern will, beispielsweise mit einem Mietwagen oder Taxi, benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch Taxi-Schein oder Personenbeförderungsschein genannt.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 6 Wochen.
Formulare:
Hinweis:Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
- Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- bei erstmaliger Beantragung oder ab dem 60. Lebensjahr: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Personen, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen möchten, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Weiterhin müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Aus diesem Grund fordert das Straßenverkehrsamt für jede Bewerber um eine Fahrererlaubnis zur Fahrgastbeförderung ein Führungszeugnis an.
Der Hauptwohnsitz muss Düsseldorf sein. Wenn der Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde ist, Sie aber in Düsseldorf Taxi oder Mietwagen fahren wollen, müssen Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Ihrer Wohnsitzbehörde beantragen.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/266/showWeitere Informationen
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