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Umschreibung Bundeswehrführerschein
Führerscheine der Bundeswehr können in einen zivilen Führerschein umgeschrieben werden.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Der Antrag kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 36,30 Euro
- ggf. 5,10 Euro für vorläufigen Führerschein oder 5,00 Euro für Direktversandt
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
- Sofern vorhanden, der Zivilführerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Milimeter ohne Kopfbedeckung)
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Umschreibung Bundeswehrführerschein E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990138 Fax: 0211 8927069
Weiterführende Informationen
Führerscheine der Bundeswehr können in einen zivilen Führerschein umgeschrieben werden.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder acht Euro.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
- Sofern vorhanden, der Zivilführerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Milimeter ohne Kopfbedeckung)
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Die Gebühr beträgt 36,30 Euro
- ggf. 5,10 Euro für vorläufigen Führerschein oder 5,00 Euro für Direktversandt
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Höherweg 101
40233 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29107
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