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Umschreibung Bundeswehrführerschein
Führerscheine der Bundeswehr können in einen zivilen Führerschein umgeschrieben werden.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Der Antrag kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 36,30 Euro
- ggf. 5,10 Euro für vorläufigen Führerschein oder 5,00 Euro für Direktversandt
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder zehn Euro.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
- Sofern vorhanden, der Zivilführerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Milimeter ohne Kopfbedeckung)
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Umschreibung Bundeswehrführerschein E-Mail: fuehrerscheinstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990138 Fax: 0211 8927069
Weiterführende Informationen
Führerscheine der Bundeswehr können in einen zivilen Führerschein umgeschrieben werden.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 bis 6 Wochen.
Hinweis:Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder zehn Euro.
- Personalausweis oder Reisepass
- Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
- Sofern vorhanden, der Zivilführerschein
- ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Milimeter ohne Kopfbedeckung)
Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Der Antrag kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden.
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/263/showWeitere Informationen
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