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Umtausch in den EU-einheitlichen Kartenführerschein

Bitte beachten:
Informationen und Online-Antragsmöglichkeiten zum Pflichtumtausch auf das EU-einheitliche Muster erhalten Sie
hier ⟩

Wenn Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein haben, können Sie ihn in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.

Sobald Sie den Kartenführerschein beantragt haben, erhalten Sie einen Stempel in Ihren alten Führerschein, dass dieser noch 4 Monate gültig ist. Der neue Führerschein wird Ihnen nach Hause zugestellt.

Bearbeitungszeitraum:

Die Bearbeitungsdauer kann aktuell durchschnittlich bis zu 4 Monate dauern.  

Rücksprachen zum laufenden Führerscheinantrag:
Alle Dienstleistungen werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über die Seite des Straßenverkehrsamtes angeboten. 

Grundsätzlich bitten wir von Rückfragen - auch fernmündlicher Art - abzusehen. Sie tragen damit wesentlich zu einem reibungslosen und schnellen Betriebsablauf bei. 

Sollten Sie dennoch Fragen zu Ihrem Antrag haben, deren Bearbeitung außergewöhnlich lange (über 12 Wochen) dauert, können Sie beim Straßenverkehrsamt zu unseren Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung (Rubrik Abholung Führerschein / Rückfragen – Rückfragen zu laufendem Antrag) vorsprechen.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Beantragung ist nur am Hauptwohnsitz möglich. 


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 35,80 Euro.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

Hinweis:
Der im Straßenverkehrsamt in der Zulassungsstelle aufgestellte Passbildautomat eines privaten Unternehmens akzeptiert nur Münzgeld. Aktuell kosten die Bilder zehn Euro.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch) (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung) (nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Austragung der Sehhilfe ist ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung erforderlich. Ein Sehtest reicht NICHT aus!

Ihre persönliche Vorsprache ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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