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Verlust einer Betriebserlaubnis

Wenn Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad oder Ihren motorisierten Krankenfahrstuhl verlorengegangen ist oder gestohlen wurde, kann Ihnen auf Antrag von der Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Mit dieser Bescheinigung kann beim Hersteller des Fahrzeuges eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.

Sollte der Hersteller des Fahrzeuges nicht mehr exisiteren, ist eine Abnahme bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig, der Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad oder Ihren motorisierten Krankenfahrstuhl verloren oder sie ist Ihnen gestohlen worden.  


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 10,20 EUR.

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)

Angaben über:

  • Fahrzeugklasse, Art, Aufbau
  • Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeug-Ident.-Nr. (Fahrgestellnummer)
  • Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      



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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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