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Verlust einer Betriebserlaubnis
Wenn Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad oder Ihren motorisierten Krankenfahrstuhl verlorengegangen ist oder gestohlen wurde, kann Ihnen auf Antrag von der Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung einer Ersatz-Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Mit dieser Bescheinigung kann beim Hersteller des Fahrzeuges eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden.
Sollte der Hersteller des Fahrzeuges nicht mehr exisiteren, ist eine Abnahme bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig, der Ihnen dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt.
Bearbeitungszeitraum:
- nach Terminvereinbarung
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad oder Ihren motorisierten Krankenfahrstuhl verloren oder sie ist Ihnen gestohlen worden.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 10,20 EUR.
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei nicht EU-Bürgern Nachweis des Aufenthaltstitels).
- Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
Angaben über:
- Fahrzeugklasse, Art, Aufbau
- Fahrzeughersteller Fahrzeugtyp Fahrzeug-Ident.-Nr. (Fahrgestellnummer)
- Bei Firmen: Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer oder eine Bescheinigung durch den Steuerberater und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten
- Bei GbRs (Akronym: Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Haftungserklärung, Nachweis der GbR z.B. (Akronym: zum Beispiel) Gesellschaftervertrag und eine Fotokopie der Personalausweise der Gesellschafter
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat, sowie eine Verlusterklärung über die Betriebserlaubnis des Eigentümers bei nicht persönlicher Vorsprache
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Verlust einer Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad oder Ihren motorisierten Krankenfahrstuhl E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 89-91
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