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Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins ist eine Neuausstellung erforderlich.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
- Sie erhöht sich um 8,70 Euro beim vorgeschriebenen gleichzeitigen Umtausch der alten Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung.
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
- Fahrzeugbrief: Wenn für das Fahrzeug bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, muss diese nicht vorgelegt werden.
- Verlusterklärung (Formlos oder Vordruck, siehe Formulare)
- Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29107
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144
Weiterführende Informationen
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins ist eine Neuausstellung erforderlich.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
- Fahrzeugbrief: Wenn für das Fahrzeug bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, muss diese nicht vorgelegt werden.
- Verlusterklärung (Formlos oder Vordruck, siehe Formulare)
- Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
- Die Gebühr beträgt 12,00 Euro.
- Sie erhöht sich um 8,70 Euro beim vorgeschriebenen gleichzeitigen Umtausch der alten Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung.
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Höherweg 101
40233 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29107
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