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Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins ist eine Neuausstellung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass dieses nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge möglich ist.
Die Beantragung können Sie auch online durchführen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall einige Dokumente hochladen müssen. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Antragstellung. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie dann per Einschreiben.
Bearbeitungszeitraum:
sofort
Formulare:
- Verlusterklärung: Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein); Neuausstellung bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung
- Fahrzeugzulassung; Vollmacht
Bitte beachten: nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge!
Ihr Weg zur Antragstellung
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 12,00 Euro, bei Onlinebeantragung 15,00 Euro.
- Sie erhöht sich um 8,70 Euro beim vorgeschriebenen gleichzeitigen Umtausch der alten Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung. (Dieses ist aktuell nicht online möglich!)
An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
- Fahrzeugbrief: Wenn für das Fahrzeug bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, muss diese nicht vorgelegt werden.
- Verlusterklärung (Formlos oder Vordruck, siehe Formulare)
- Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
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Zuständige Abteilung
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins E-Mail: zulassungsstelle@duesseldorf.de Tel.: 0211 8990144
Weiterführende Informationen
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins ist eine Neuausstellung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass dieses nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge möglich ist.
Die Beantragung können Sie auch online durchführen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall einige Dokumente hochladen müssen. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Antragstellung. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie dann per Einschreiben.
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- Verlusterklärung: Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein); Neuausstellung bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung
- Fahrzeugzulassung; Vollmacht
Bitte beachten: nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge!
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
- Fahrzeugbrief: Wenn für das Fahrzeug bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, muss diese nicht vorgelegt werden.
- Verlusterklärung (Formlos oder Vordruck, siehe Formulare)
- Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Weitere Informationen
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