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Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein)

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Kfz-Scheins ist eine Neuausstellung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass dieses nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge möglich ist.

Die Beantragung können Sie auch online durchführen. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall einige Dokumente hochladen müssen. Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Antragstellung. Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhalten Sie dann per Einschreiben.

Bearbeitungszeitraum:

sofort

Formulare:


Bitte beachten: nur für Düsseldorf zugelassene Fahrzeuge!

Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 12,00 Euro, bei Onlinebeantragung 15,00 Euro.
  • Sie erhöht sich um 8,70 Euro beim vorgeschriebenen gleichzeitigen Umtausch der alten Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung. (Dieses ist aktuell nicht online möglich!)

An diesem Standort ist ausschließlich bargeldlose Zahlung möglich (z.B. per Giro-Karte, Kreditkarte, googlepay, applepay).

Befreiungen

  • Nein

Ermäßigungen

  • Nein       


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
  • Fahrzeugbrief: Wenn für das Fahrzeug bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, muss diese nicht vorgelegt werden.
  • Verlusterklärung (Formlos oder Vordruck, siehe Formulare)
  • Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.




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Zuständige Abteilung


Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Höherweg 101,
40233 Düsseldorf

Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187

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