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Abmeldung eines Wohnsitzes

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

  • dauerhaft ins Ausland verziehen,
  • ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder
  • einen Düsseldorfer Nebenwohnsitz aufgeben.

Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden. Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam ausgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die gesamte Personensorge umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Über die erfolgte Abmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

Bearbeitungszeitraum:

Im Rahmen der Vorsprache in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros

Formulare:


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person
  • Auszug aus einer in Düsseldorf gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet


Gebühren

gebührenfrei      


Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)




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Zuständige Abteilung


Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035

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