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Vaterschaftsanerkennung im Amt für Soziales und Jugend

Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht 
miteinander verheiratet waren beziehungsweise sind, muss die Vaterschaft durch Anerkennung erklärt werden, damit das Standesamt den Vater in das Geburtsregister eintragen kann.

Der Fachdienst Beistandschaft beurkundet die Vaterschaftsanerkennung vor oder nach der Geburt des Kindes. Der Fachdienst Beistandschaft vertritt das Kind vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Wer kann sich an uns wenden?

Mütter werden in Vaterschaftsfragen beraten und unterstützt, vor oder nach der Geburt des Kindes.

Wenn Sie einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, melden wir uns gerne bei Ihnen. Bitte nutzen Sie dafür unser Serviceformular.


Gebühren

Kostenfrei



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Zuständige Abteilung


Amt für Soziales und Jugend - Bereich Jugend
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft
beistandschaft@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-98969

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