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Vaterschaftsanerkennung im Amt für Soziales und Jugend

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, geschieden oder ledig - das Fachteam Beistandschaft im Amt für Soziales und Jugend bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Vaterschaft.

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Voraussetzungen

Wer kann sich an uns wenden?

  • Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind.

  • Termine erfolgen nach Vereinbarung

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Gebühren

Kostenfrei



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Zuständige Abteilung


Familienförderung - 51/6
Willi-Becker-Allee 10,
40227 Düsseldorf

Ansprechpartner/in

Sachbearbeitung Fachdienst Beistandschaft

beistandschaft@duesseldorf.de
Tel.: 0211 89-98969

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:

Hier finden Sie Informationen zur Beurkundung der Vaterschaft:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.

Vaterschaftsanerkennung im Amt für Soziales und Jugend
Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, geschieden oder ledig - das Fachteam Beistandschaft im Amt für Soziales und Jugend bietet Service für Familien bei Fragen rund um das Thema Vaterschaft.

Hier finden Sie weitere Informationen des Fachbereiches:

Hier finden Sie Informationen zur Beurkundung der Vaterschaft:

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes/der werdenden Mutter.

Kostenfrei

Anerkennung der Vaterschaft,Vaterschaftsfeststellung,Feststellung der Vaterschaft,Beurkundung der Vaterschaft,Beistandschaft
Familienförderung - 51/6
Anschrift
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf

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