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Namensänderungen in einen Namen, der in einem Staat der europäischen Union erworben wurde

Das Recht der Namensführung für deutsche Staatsangehörige richtet sich grundsätzlich nach deutschem Recht. 

Wenn Sie als Deutscher in einem anderen Staat der europäischen Union wohnen und dort Ihren Namen geändert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen diesen neuen Namen auch nach deutschem Recht erhalten.

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • Sie sind ausschließlich deutscher Staatsangehöriger.
  • Sie führen Ihren Namen nach deutschem Recht.
  • Sie haben in einem anderen Staat der europäischen Union Ihren Namen geändert.
  • Die Namensänderung war nach den Regeln des anderen Staates der europäischen Union rechtmäßig.
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Namensänderung in dem Staat der Namensänderung gewohnt.


Gebühren

  • Namenserklärung 40,00 Euro
  • Bescheinigung über Namensänderung 15,00 Euro
Befreiung:
  • Nein

Ermäßigungen:

  • Wenn Sie bei Antragstellung einen Düsselpass vorlegen, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.
    Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. 


Benötigte Unterlagen

Die für Sie erforderlichen Unterlagen klären wir individuell mit Ihnen. Bitte senden Sie eine E-Mail

Sie erhalten dann auch einen Termin für die Abgabe der Erklärung.

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.



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Zuständige Abteilung


Abteilung Standesamt - 33/2
Inselstraße 17,
40479 Düsseldorf

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