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Namensänderungen in einen Namen, der in einem Staat der europäischen Union erworben wurde
Das Recht der Namensführung für deutsche Staatsangehörige richtet sich grundsätzlich nach deutschem Recht.
Wenn Sie als Deutscher in einem anderen Staat der europäischen Union wohnen und dort Ihren Namen geändert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen diesen neuen Namen auch nach deutschem Recht erhalten.
Wenn Sie als Deutscher in einem anderen Staat der europäischen Union wohnen und dort Ihren Namen geändert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen diesen neuen Namen auch nach deutschem Recht erhalten.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie sind ausschließlich deutscher Staatsangehöriger.
- Sie führen Ihren Namen nach deutschem Recht.
- Sie haben in einem anderen Staat der europäischen Union Ihren Namen geändert.
- Die Namensänderung war nach den Regeln des anderen Staates der europäischen Union rechtmäßig.
- Sie haben zum Zeitpunkt der Namensänderung in dem Staat der Namensänderung gewohnt.
Gebühren
- Namenserklärung 40,00 Euro
- Bescheinigung über Namensänderung 15,00 Euro
- Nein
Ermäßigungen:
- Wenn Sie bei Antragstellung einen Düsselpass vorlegen, erhalten Sie einen Rabatt von 50 %.
Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
Die für Sie erforderlichen Unterlagen klären wir individuell mit Ihnen. Bitte senden Sie eine E-Mail
Sie erhalten dann auch einen Termin für die Abgabe der Erklärung.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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