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Personalausweis
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt.
Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.
Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat erhalten.
Antragstellung
Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. Leben sorgeberechtigte Eltern dauerhaft getrennt, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.
Lichtbild
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von Fotografen erstellt und digital übermittelt oder an Fototerminals in den Bürgerbüros erstellt werden. Eine Übersicht von Fotografen, welche eine solche digitale Übermittlung anbieten, finden Sie hier:
Ein biometrisches Passbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden.
Lichtbilderstellung bei Kindern, Kleinkindern und Babys - Hinweis für Eltern:
Gerade bei kleinen Kindern und Babys zeigt sich in der Praxis, dass die Lichtbilderstellung in der Behörde nicht immer gelingt – etwa wenn Kinder nicht eigenständig still sitzen oder den Anweisungen des Fototerminals nicht folgen können. Die Fototerminals erfordern eine aktive Mitwirkung, die Kinder in diesem Alter meist nicht oder nicht lange genug erbringen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Lichtbildaufnahme in der Behörde leider nicht möglich. Eltern werden daher gebeten, im Vorfeld zu prüfen, ob ihr Kind die Anforderungen erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, ein biometrisches Passbild vorab in einem Fotostudio anfertigen zu lassen. Fotografen haben bessere Möglichkeiten und können das Kind oder das Baby liegend auf einer weißen Unterlage fotografieren und den richtigen Moment gut abpassen.
Namensänderung durch anstehende Eheschließung
Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Braille-Aufkleber
Bei Bedarf kann, bei in der Sehfähigkeit beeinträchtigten Personen, ein transparenter Aufkleber mit dem Braille-Zeichen "ad" (steht für Ausweisdokument) auf dem Personalausweis aufgeklebt werden. Mithilfe des Braille-Aufklebers kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. Gesonderte Nachweise über die Sehbeeinträchtigung sind nicht erforderlich. Der Aufkleber ist gebührenfrei und wird auf der Rückseite des Personalausweises angebracht. Die Anbringung kann im Rahmen der Ausgabe oder auch zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Gültigkeiten
- Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre
- Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis - 3 Monate
Bearbeitungszeitraum
Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 3-4 Wochen in Anspruch (keine Garantie). In eiligen Fällen kann direkt in den Bürgerbüros ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Ausnahme: Düsseldorf ist Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann bei Antragstellerinnen beziehungsweise Antragstellern mit Nebenwohnsitz Düsseldorf, innerhalb der regulären Öffnungszeit und ohne vorherige Terminvereinbarung, nur bei der Pass- und Personalausweisstelle, Willi-Becker-Allee 7 in 40227 Düsseldorf (1. Etage, Wartebereich 107) erfolgen.
Gebühren
- 6,00 Euro Lichtbilderstellung in der Behörde
- 37,00 Euro ab 24 Jahre
- 22,80 Euro bis 24 Jahre
- 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR einmalig auf die Gesamtgebühr erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung - auch bei Kleinbeträgen unter 10,00 EUR - wird daher empfohlen.
Hinweis: Bargeldzahlungen sind nur noch im Dienstleistungszentrum am Hauptbahnhof möglich.
Befreiungen
- ist im Einzelfall eine Befreiung im Rahmen einer Härtefallprüfung möglich
- der vorläufige Personalausweis wird bei Vorlage des Düssel-Passes oder bei nachgewiesener Bedürftigkeit einmalig gebührenfrei ausgestellt
Benötigte Unterlagen
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild ( s. Fotomustertafel)
- zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
- die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:
- Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt
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Zuständige Abteilung
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035
Weiterführende Informationen
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt.
Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.
Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat erhalten.
Antragstellung
Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).
Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. Leben sorgeberechtigte Eltern dauerhaft getrennt, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.
Lichtbild
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen für Ausweise nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese können von Fotografen erstellt und digital übermittelt oder an Fototerminals in den Bürgerbüros erstellt werden. Eine Übersicht von Fotografen, welche eine solche digitale Übermittlung anbieten, finden Sie hier:
Ein biometrisches Passbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden.
Lichtbilderstellung bei Kindern, Kleinkindern und Babys - Hinweis für Eltern:
Gerade bei kleinen Kindern und Babys zeigt sich in der Praxis, dass die Lichtbilderstellung in der Behörde nicht immer gelingt – etwa wenn Kinder nicht eigenständig still sitzen oder den Anweisungen des Fototerminals nicht folgen können. Die Fototerminals erfordern eine aktive Mitwirkung, die Kinder in diesem Alter meist nicht oder nicht lange genug erbringen können. In solchen Fällen ist eine erfolgreiche Lichtbildaufnahme in der Behörde leider nicht möglich. Eltern werden daher gebeten, im Vorfeld zu prüfen, ob ihr Kind die Anforderungen erfüllen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird empfohlen, ein biometrisches Passbild vorab in einem Fotostudio anfertigen zu lassen. Fotografen haben bessere Möglichkeiten und können das Kind oder das Baby liegend auf einer weißen Unterlage fotografieren und den richtigen Moment gut abpassen.
Namensänderung durch anstehende Eheschließung
Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.
Braille-Aufkleber
Bei Bedarf kann, bei in der Sehfähigkeit beeinträchtigten Personen, ein transparenter Aufkleber mit dem Braille-Zeichen "ad" (steht für Ausweisdokument) auf dem Personalausweis aufgeklebt werden. Mithilfe des Braille-Aufklebers kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. Gesonderte Nachweise über die Sehbeeinträchtigung sind nicht erforderlich. Der Aufkleber ist gebührenfrei und wird auf der Rückseite des Personalausweises angebracht. Die Anbringung kann im Rahmen der Ausgabe oder auch zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Gültigkeiten
- Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre
- Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis - 3 Monate
Bearbeitungszeitraum
Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 3-4 Wochen in Anspruch (keine Garantie). In eiligen Fällen kann direkt in den Bürgerbüros ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Formulare:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild ( s. Fotomustertafel)
- zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
- die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:
- Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Ausnahme: Düsseldorf ist Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann bei Antragstellerinnen beziehungsweise Antragstellern mit Nebenwohnsitz Düsseldorf, innerhalb der regulären Öffnungszeit und ohne vorherige Terminvereinbarung, nur bei der Pass- und Personalausweisstelle, Willi-Becker-Allee 7 in 40227 Düsseldorf (1. Etage, Wartebereich 107) erfolgen.
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