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Personalausweis

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt.

Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.

Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten.

Antragstellung

Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden. Leben sorgeberechtigte Eltern dauerhaft getrennt, darf nur der Elternteil den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Eine Zustimmung des anderen Elternteils ist in der Regel nicht erforderlich. In Zweifelsfällen sind weitere Nachweise vorzulegen.

Lichtbild

Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.
Ein biometrisches Lichtbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel  der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden.

Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Braille-Aufkleber

Bei Bedarf kann, bei in der Sehfähigkeit beeinträchtigten Personen, ein transparenter Aufkleber mit dem Braille-Zeichen "ad" (steht für Ausweisdokument) auf dem Personalausweis aufgeklebt werden. Mithilfe des Braille-Aufklebers kann der Personalausweis leichter von anderen Karten im Scheckkartenformat unterschieden werden. Gesonderte Nachweise über die Sehbeeinträchtigung sind nicht erforderlich. Der Aufkleber ist gebührenfrei und wird auf der Rückseite des Personalausweises angebracht. Die Anbringung kann im Rahmen der Ausgabe oder auch zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Gültigkeiten

  • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre
  • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre
  • vorläufiger Personalausweis - 3 Monate

Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 3-4 Wochen in Anspruch (keine Garantie). In eiligen Fällen kann direkt in den Bürgerbüros ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Formulare:


Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Düsseldorf mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

Ausnahme: Düsseldorf ist Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen. Die Antragstellung kann bei Antragstellerinnen beziehungsweise Antragstellern mit Nebenwohnsitz Düsseldorf, innerhalb der regulären Öffnungszeit und ohne vorherige Terminvereinbarung, nur bei der Pass- und Personalausweisstelle, Willi-Becker-Allee 7 in 40227 Düsseldorf (1. Etage, Wartebereich 107) erfolgen.


Gebühren

  • 37,00 Euro ab 24 Jahre
  • 22,80 Euro bis 24 Jahre
  • 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR einmalig auf die Gesamtgebühr erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung - auch bei Kleinbeträgen unter 10,00 EUR - wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • ist im Einzelfall eine Befreiung im Rahmen einer Härtefallprüfung möglich
  • der vorläufige Personalausweis wird bei Vorlage des Düssel-Passes oder bei nachgewiesener Bedürftigkeit einmalig gebührenfrei ausgestellt


Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild ( s. Fotomustertafel)
  • zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) empfohlen

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
  • die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht

Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:

  • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt




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Zuständige Abteilung


Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035

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