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Untersuchungsberechtigungsschein - Jugendarbeitsschutzgesetz

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Sie haben folgende Möglichkeiten, den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen:

  • im Onlineverfahren bequem und sofort verfügbar von zu Hause aus

    Durch Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Sie benötigen einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion.

    Bitte beachten Sie, dass für den Ausdruck zu Hause ein PDF-Anzeigeprogramm wie z.B. der Adobe Acrobat Reader DC erforderlich ist.

    Weitere Informationen zum Personalausweis

    Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie hier.

  • mit einer persönlichen Vorsprache in einem der Bürgerbüros. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich

Ihr Weg zur Antragstellung


Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:

  • muss in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen


Gebühren

gebührenfrei      


Benötigte Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.  




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Zuständige Abteilung


Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf

E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-90141
Fax: 0211 89-29035
Untersuchungsberechtigungsschein - Jugendarbeitsschutzgesetz

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich werden:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Sie haben folgende Möglichkeiten, den Untersuchungsberechtigungsschein zu beantragen:

  • im Onlineverfahren bequem und sofort verfügbar von zu Hause aus

    Durch Ausdruck zu Hause entfällt die persönliche Vorsprache. Sie benötigen einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion.

    Bitte beachten Sie, dass für den Ausdruck zu Hause ein PDF-Anzeigeprogramm wie z.B. der Adobe Acrobat Reader DC erforderlich ist.

    Weitere Informationen zum Personalausweis

    Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie hier.

  • mit einer persönlichen Vorsprache in einem der Bürgerbüros. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Anstelle der betroffenen Person kann der Antrag auch von einem Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.  

gebührenfrei      

Jugendarbeitsschutzgesetz - Untersuchungsberechtigungsschein
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de
Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4
Anschrift
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Telefon
0211 89-90141
Fax
0211 89-29035

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