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Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde
Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann von einigen Behörden oder Organisationen, aber auch von Arbeitgebern verlangt werden.
Bitte beachten Sie: In dieser Bescheinigung gibt es keine Angaben zum Familienstand und zur Religion. Wenn diese Angaben erforderlich sind, zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung erfolgt nach Aufruf Ihres Termins.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Sie wohnen in Düsseldorf und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet.
Gebühren
- 18,00 Euro (für Minderjährige 9,00 Euro).
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- nein
Ermäßigungen
- nein
Benötigte Unterlagen
- Ihr gültiger Pass oder anerkannter Passersatz
- ein Passfoto (wenn Sie wünschen, dass es auf der Bescheinigung angebracht wird)
Sie benötigen einen Termin.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Willi-Becker-Allee 7,
40227 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Es handelt sich um eine Bescheinigung, aus der sich ergibt, welchen aufenthaltsrechtlichen Status Sie besitzen. Die Vorlage einer solchen Bescheinigung kann von einigen Behörden oder Organisationen, aber auch von Arbeitgebern verlangt werden.
Bitte beachten Sie: In dieser Bescheinigung gibt es keine Angaben zum Familienstand und zur Religion. Wenn diese Angaben erforderlich sind, zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft, benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde.
Bearbeitungszeitraum:
Die Bearbeitung erfolgt nach Aufruf Ihres Termins.
- Ihr gültiger Pass oder anerkannter Passersatz
- ein Passfoto (wenn Sie wünschen, dass es auf der Bescheinigung angebracht wird)
Sie benötigen einen Termin.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- 18,00 Euro (für Minderjährige 9,00 Euro).
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- nein
Ermäßigungen
- nein
- Anschrift
- 001 Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29309
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