Hinweis
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es zu auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch.
Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
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Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Ausbildungszwecken
Deutschkurs (ohne anschließendes Studium)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, erteilt werden. Es muss sich aber um einen Intensivsprachkurs handeln, der den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse zum Ziel hat. Der Unterricht muss in der Regel täglich stattfinden (mindesten 18 Wochenstunden). Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Schulbesuch
Die für eine Ausbildung in Deutschland erforderlichen allgemeinen schulischen Voraussetzungen müssen vor der Einreise (normalerweise im Heimatland) erworben worden sein. Eine Aufenthalt zum Besuch allgemeinbildender Schulen kann daher nur in Ausnahmefällen erteilt werden.
Möglich ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch im Rahmen eines Schüleraustauschs oder einer qualifizierten Berufsausbildung.
Betriebliche Aus- und Weiterbildung
Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die erforderliche Zustimmung erteilt hat.
Erwerbstätigkeit
Eine Arbeitsaufnahme neben dem Deutschkurs oder dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule nicht zugelassen.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis für eine schulische oder betriebliche qualifizierte Berufsausbildung ist zusätzliche Beschäftigung bis zu zehn Stunden pro Woche erlaubt.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden.
Für die Teilnahme an einem Deutschkurs: Es handelt sich um einen Intensivsprachkurs.
Für den Besuch einer allgemein bildenden Schule: Es handelt sich um einen Schüleraustausch oder besondere Gründe liegen vor, weshalb der Schulbesuch in Deutschland ausnahmsweise erforderlich ist.
Schulische Ausbildung: Die Ausbildung führt zu einem qualifizierten Berufsabschluss.
Bei Minderjährigen: Die zur Personensorge berechtigten Personen haben dem geplanten Aufenthalt zugestimmt.
Gebühren
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Wenn Sie für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind Sie von der Gebühr befreit. Für weitere Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.
Ermäßigungen
- Minderjährige zahlen in der Regel die Hälfte der Gebühr.
Benötigte Unterlagen
- gültiger, anerkannter Pass oder Passersatz
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- aktuelles Passfoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH (ein so genanntes "Biometriefoto")
abhängig vom Aufenthaltszweck
- Zulassung zu einem Intensivsprachkurs
- Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag
- Begründung zum Vorliegen besonderer Gründe, weshalb der Schulbesuch in Deutschland erforderlich ist
- Nachweis über Schüleraustausch
- vorhandene Schulabschlusszeugnisse
- Bei Minderjährigen: Die zur Personensorge berechtigten Personen haben dem geplanten Aufenthalt zugestimmt.
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Für die rechtzeitige Antragstellung sind Sie selbst verantwortlich.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Eine formlose Antragstellung ist möglich. Nur wenn Sie erstmals in Düsseldorf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Aufenthaltserlaubnis zu sonstigen Ausbildungszwecken E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Deutschkurs (ohne anschließendes Studium)
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, erteilt werden. Es muss sich aber um einen Intensivsprachkurs handeln, der den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse zum Ziel hat. Der Unterricht muss in der Regel täglich stattfinden (mindesten 18 Wochenstunden). Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Schulbesuch
Die für eine Ausbildung in Deutschland erforderlichen allgemeinen schulischen Voraussetzungen müssen vor der Einreise (normalerweise im Heimatland) erworben worden sein. Eine Aufenthalt zum Besuch allgemeinbildender Schulen kann daher nur in Ausnahmefällen erteilt werden.
Möglich ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch im Rahmen eines Schüleraustauschs oder einer qualifizierten Berufsausbildung.
Betriebliche Aus- und Weiterbildung
Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit die erforderliche Zustimmung erteilt hat.
Erwerbstätigkeit
Eine Arbeitsaufnahme neben dem Deutschkurs oder dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule nicht zugelassen.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis für eine schulische oder betriebliche qualifizierte Berufsausbildung ist zusätzliche Beschäftigung bis zu zehn Stunden pro Woche erlaubt.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.
Formulare:
- gültiger, anerkannter Pass oder Passersatz
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- aktuelles Passfoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH (ein so genanntes "Biometriefoto")
abhängig vom Aufenthaltszweck
- Zulassung zu einem Intensivsprachkurs
- Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag
- Begründung zum Vorliegen besonderer Gründe, weshalb der Schulbesuch in Deutschland erforderlich ist
- Nachweis über Schüleraustausch
- vorhandene Schulabschlusszeugnisse
- Bei Minderjährigen: Die zur Personensorge berechtigten Personen haben dem geplanten Aufenthalt zugestimmt.
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin. Ungefähr 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen ein Termin schriftlich mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Für die rechtzeitige Antragstellung sind Sie selbst verantwortlich.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Eine formlose Antragstellung ist möglich. Nur wenn Sie erstmals in Düsseldorf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Wenn Sie für den Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind Sie von der Gebühr befreit. Für weitere Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.
Ermäßigungen
- Minderjährige zahlen in der Regel die Hälfte der Gebühr.
- Anschrift
- 001 Erkrather Straße 377
40231 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29309
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