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Heiratsurkunde – Nachweise über die Eheschließung
Nach einer Eheschließung ist immer wieder die Vorlage einer Heiratsurkunde erforderlich.
Eine Eheschließung wird in Deutschland immer am Eheschießugsort registriert. Haben Sie in Düsseldorf standesamtlich geheiratet, erhalten Sie eine Heiratsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Eine Eheschließung wird in Deutschland immer am Eheschießugsort registriert. Haben Sie in Düsseldorf standesamtlich geheiratet, erhalten Sie eine Heiratsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Eheurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Mehrsprachige (internationale) Ehesurkunde
- Beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Bescheinigungen über Namensänderungen
- Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Scheidung der Ehe
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Eheschließenden
- Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Scheidung der Ehe
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname beider Eheschließender
- Geschlecht beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender nach der Eheschließung
- Alle Veränderungen des Namens beider Eheschließenden und zum Bestand der Ehe werden dargestellt
- Hinweis auf die Geburtsdaten der Eheschließenden inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf das Gericht und der Scheidung
- Hinweis auf den Tod der erstverstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Bisheriger Vor- und Familienname der Person, deren Namen geändert wurde
- Tag und Ort der Geburt der Person, deren Namen geändert wurde
- Neuer Namen der Person, deren Namen geändert wurde
- Wirksamkeitsdatum der NAmensänderung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Die Ehe muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Beurkundete Personen
- Vorfahren der Eheschließenden (Eltern, Großeltern…)
- Abkömmlinge der Eheschließenden (Kinder, Enkel…)
- Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
Gebühren
Urkunde und Bescheinigungen 15,00 Euro
Weitere zeitgleich ausgestellte Urkunde oder Bescheinigung der gleichen Art 7,50 Euro
Befreiungen
Nein
Ermäßigungen
Bei Vorlage eines Düsselpasses bei Antragstellung reduziert sich die Gebühren um 50 %.
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Eine Eheschließung wird in Deutschland immer am Eheschießugsort registriert. Haben Sie in Düsseldorf standesamtlich geheiratet, erhalten Sie eine Heiratsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
Eine Eheschließung wird in Deutschland immer am Eheschießugsort registriert. Haben Sie in Düsseldorf standesamtlich geheiratet, erhalten Sie eine Heiratsurkunde immer in Düsseldorf, egal wo Sie wohnen.
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Eheschließung zusätzlich auch in Deutschland beurkundet werden.
Das Standesamt stellt Urkunden bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung aus. Danach erhalten Sie Urkunden beim Stadtarchiv.
Folgende Dokumente können beim Standesamt ausgestellt werden:
- Eheurkunde in DIN A4 und DIN A 5 (für das Stammbuch)
- Mehrsprachige (internationale) Ehesurkunde
- Beglaubigte Abschrift des Eheregisters
- Bescheinigungen über Namensänderungen
- Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Scheidung der Ehe
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Angaben zum Geburtsstandesamt und der Registernummer beider Eheschließenden
- Vor- und Familienname beider Eheschließender vor der Ehe
- Tag und Ort der Geburt beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Weitere Angaben aus dem Register z.B. Scheidung der Ehe
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Vor- und Familienname beider Eheschließender
- Geschlecht beider Eheschließender
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vor- und Familiennamen beider Eheschließender nach der Eheschließung
- Alle Veränderungen des Namens beider Eheschließenden und zum Bestand der Ehe werden dargestellt
- Hinweis auf die Geburtsdaten der Eheschließenden inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf die Eheschließung der Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Hinweis auf das Gericht und der Scheidung
- Hinweis auf den Tod der erstverstorbenen Person inklusive Standesamt und Registernummer
- Standesamt und Registernummer der Beurkundung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
- Bisheriger Vor- und Familienname der Person, deren Namen geändert wurde
- Tag und Ort der Geburt der Person, deren Namen geändert wurde
- Neuer Namen der Person, deren Namen geändert wurde
- Wirksamkeitsdatum der NAmensänderung
- Ausstellungsdatum und –Ort
- Unterschrift und Siegelabdruck des Standesbeamten
Seit dem 01.11.2022 werden keine Religionszugehörigkeiten mehr eingetragen.
- Die Ehe muss in Düsseldorf beurkundet worden sein
- Berechtigung:
- Beurkundete Personen
- Vorfahren der Eheschließenden (Eltern, Großeltern…)
- Abkömmlinge der Eheschließenden (Kinder, Enkel…)
- Sonstige Personen nur, wenn sie einen rechtlichen Grund haben
Abteilung Standesamt - 33/2
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001 Inselstraße 17 40479 Düsseldorf
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