Hinweis
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es zu auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch.
Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland wird die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Erwerbstätigkeit verlängert.
Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis dürfen sie unbeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen erfüllt werden.
- Sie haben das Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen.
Gebühren
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- gültiger Nationalpass,
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums.
- Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin.
Für die rechtzeitige Antragstellung sind Sie selbst verantwortlich.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Eine formlose Antragstellung ist möglich. Nur wenn Sie erstmals in Düsseldorf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Weiterführende Informationen
Nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums in Deutschland wird die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monate zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Erwerbstätigkeit verlängert.
Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis dürfen sie unbeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Formulare:
- gültiger Nationalpass,
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums.
- Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin.
Für die rechtzeitige Antragstellung sind Sie selbst verantwortlich.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Eine formlose Antragstellung ist möglich. Nur wenn Sie erstmals in Düsseldorf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Erkrather Straße 377
40231 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29309
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