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Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit
Zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die Ihnen diese Tätigkeit ermöglicht.
Dies gilt auch für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Aufenthaltstitel zur freiberuflichen Tätigkeit, § 21 Abs. 5 AufenthG
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.
Bearbeitungszeitraum:
Ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Bestehen eines wirtschaftlichen Interesses oder eines regionalen Bedürfnisses
- Durch die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind
- Sicherung der Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder Kreditzusage
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist auf längstens drei Jahre befristet. Nach Ablauf der drei Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn
- Ihr Unternehmen erfolgreich und
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
- Sie über eine angemessene Altersvorsorge besitzen (ab 45 Jahre bei Antragsstellung)
Wer bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck ist, muss die Genehmigung der selbständigen Tätigkeit beantragen, sofern der Aufenthaltstitel nicht schon dazu berechtigt.
Freiberufliche Tätigkeit:
Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes handeln.
Gebühren
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Gebühren (eAT):
Erteilung Erw. 100,- Euro
Verlängerung Erw. 93,- Euro
Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Erforderliche Unterlagen in Kopie:
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- gültiger Nationalpass
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Businessplan
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf / Curriculum vitae (Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer)
- Handelsregisterauszug
Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar - Gewerbeanmeldung
Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist - Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
- Angemessene Altersversorgung (nur bei Vollendung des 45. Lebensjahres)
z. B. Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, Betriebsvermögen)
Freiberufliche Tätigkeit:
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- gültiger Nationalpass
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Bei Künstlern und Sprachlehrern: Nachweise sonstiger regelmäßiger Einkünfte
z.B. eigenes Vermögen, regelmäßige Überweisungen unterhaltspflichtiger Eltern, Abgabe einer Verpflichtungserklärung - Finanzierungsplan/Ertragsvorschau
- Honorarverträge
- Lebenslauf / Curriculum vitae (Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer)
- Berufserlaubnis (sofern erforderlich, z.B. Anwaltszulassung)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
- Angemessene Altersversorgung (nur bei Vollendung des 45. Lebensjahres z. B. Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, Betriebsvermögen)
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis die Ihnen diese Tätigkeit ermöglicht.
Dies gilt auch für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Aufenthaltstitel zur freiberuflichen Tätigkeit, § 21 Abs. 5 AufenthG
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.
Bearbeitungszeitraum:
Ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.
Formulare:
Erforderliche Unterlagen in Kopie:- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- gültiger Nationalpass
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Businessplan
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf / Curriculum vitae (Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer)
- Handelsregisterauszug
Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar - Gewerbeanmeldung
Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist - Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
- Angemessene Altersversorgung (nur bei Vollendung des 45. Lebensjahres)
z. B. Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, Betriebsvermögen)
Freiberufliche Tätigkeit:
- Formular „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (ausgefüllt)
- gültiger Nationalpass
- 1 x aktuelles biometrisches Passfoto
- Bei Künstlern und Sprachlehrern: Nachweise sonstiger regelmäßiger Einkünfte
z.B. eigenes Vermögen, regelmäßige Überweisungen unterhaltspflichtiger Eltern, Abgabe einer Verpflichtungserklärung - Finanzierungsplan/Ertragsvorschau
- Honorarverträge
- Lebenslauf / Curriculum vitae (Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer)
- Berufserlaubnis (sofern erforderlich, z.B. Anwaltszulassung)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag/Wohnraumnachweis
- Angemessene Altersversorgung (nur bei Vollendung des 45. Lebensjahres z. B. Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, Betriebsvermögen)
- Bestehen eines wirtschaftlichen Interesses oder eines regionalen Bedürfnisses
- Durch die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind
- Sicherung der Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder Kreditzusage
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist auf längstens drei Jahre befristet. Nach Ablauf der drei Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn
- Ihr Unternehmen erfolgreich und
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
- Sie über eine angemessene Altersvorsorge besitzen (ab 45 Jahre bei Antragsstellung)
Wer bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck ist, muss die Genehmigung der selbständigen Tätigkeit beantragen, sofern der Aufenthaltstitel nicht schon dazu berechtigt.
Freiberufliche Tätigkeit:
Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes handeln. https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/187/show
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