Hinweis
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus kann es zu auch zu Einschränkungen und Ausfällen bei den genannten Öffnungszeiten kommen. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin für Ihren Besuch.
Nähere Informationen zu der Erreichbarkeit der Ämter finden Sie im Corona-Portal.
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Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit
Wenn Sie in Deutschland eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt auch für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Wer bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck ist, muss die Genehmigung der selbständigen Tätigkeit beantragen, sofern der Aufenthaltstitel nicht schon dazu berechtigt.
Die Beurteilung richtet sich nach der Tragfähigkeit der Geschäftsidee, Ihren unternehmerischen Erfahrungen, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und den Beitrag für die Innovation und Forschung.
Bei der Prüfung werden die für den Ort der geplanten Tätigkeit zuständigen fach- und sachkundigen Stellen beteiligt.
Bearbeitungszeitraum:
Ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels werden erfüllt
- es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis
- die Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten
- die Finanzierung ist gesichert
Wer ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzt, kann die Aufenthaltserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erhalten.
Gebühren
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
- gültiger Nationalpass
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- möglichst umfangreiche Angaben zum Geschäftsvorhaben
- Wenn Sie bereits über 45 Jahre alt sind, müssen Sie zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin.
Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel besitzen, wird Ihnen ungefähr 6 bis 8 Wochen vor dessen Ablauf schriftlich ein Termin mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Für die rechtzeitige Antragstellung sind Sie selbst verantwortlich.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Eine formlose Antragstellung ist möglich. Nur wenn Sie erstmals in Düsseldorf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Wenn Sie in Deutschland eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt auch für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit.
Wer bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck ist, muss die Genehmigung der selbständigen Tätigkeit beantragen, sofern der Aufenthaltstitel nicht schon dazu berechtigt.
Die Beurteilung richtet sich nach der Tragfähigkeit der Geschäftsidee, Ihren unternehmerischen Erfahrungen, der Höhe des Kapitaleinsatzes, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und den Beitrag für die Innovation und Forschung.
Bei der Prüfung werden die für den Ort der geplanten Tätigkeit zuständigen fach- und sachkundigen Stellen beteiligt.
Bearbeitungszeitraum:
Ist abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis, den vorgelegten Unterlagen sowie den gegebenenfalls noch zu beteiligenden Behörden.
Formulare:
- gültiger Nationalpass
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
- möglichst umfangreiche Angaben zum Geschäftsvorhaben
- Wenn Sie bereits über 45 Jahre alt sind, müssen Sie zusätzlich eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
Zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln benötigen Sie einen Termin.
Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel besitzen, wird Ihnen ungefähr 6 bis 8 Wochen vor dessen Ablauf schriftlich ein Termin mitgeteilt. Bitte melden Sie sich, falls dies nicht geschieht oder Sie an einem vorgeschlagenen Termin verhindert sind.
Für die rechtzeitige Antragstellung sind Sie selbst verantwortlich.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Eine formlose Antragstellung ist möglich. Nur wenn Sie erstmals in Düsseldorf eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Erkrather Straße 377
40231 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29309
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