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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Wenn Sie in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Wer bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck ist, muss vor der Arbeitsaufnahme die Genehmigung der Beschäftigung beantragen, sofern der Aufenthaltstitel nicht schon dazu berechtigt.
Ob eine Beschäftigung erlaubt wird, hängt in vielen Fällen auch von einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ab.
Für Ausländerinnen und Ausländer mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung gelten besondere Regelungen für die Aufnahme einer Beschäftigung.
Bearbeitungszeitraum:
Sofern die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist, kann es bis zur Entscheidung über Ihren Antrag mehrere Wochen dauern. Stellen Sie den Antrag daher bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot
- Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels werden erfüllt
- eine ggf. erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit liegt vor
- eine evtl. erforderliche Berufsausübungserlaubnis ist vorhanden oder zugesagt
Gebühren
Eine Übersicht der gängigen Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Kunde erhält eine Liste der benötigten Unterlagen nach Prüfung der Voraussetzungen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Kommunale Ausländerbehörde - 54/3
Erkrather Straße 377-389,
40231 Düsseldorf
E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung E-Mail: auslaenderamt@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Wenn Sie in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Wer bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck ist, muss vor der Arbeitsaufnahme die Genehmigung der Beschäftigung beantragen, sofern der Aufenthaltstitel nicht schon dazu berechtigt.
Ob eine Beschäftigung erlaubt wird, hängt in vielen Fällen auch von einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ab.
Für Ausländerinnen und Ausländer mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung gelten besondere Regelungen für die Aufnahme einer Beschäftigung.
Bearbeitungszeitraum:
Sofern die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich ist, kann es bis zur Entscheidung über Ihren Antrag mehrere Wochen dauern. Stellen Sie den Antrag daher bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
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Kunde erhält eine Liste der benötigten Unterlagen nach Prüfung der Voraussetzungen.- Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot
- Die allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels werden erfüllt
- eine ggf. erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit liegt vor
- eine evtl. erforderliche Berufsausübungserlaubnis ist vorhanden oder zugesagt
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