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Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
Ein Ausweis für Statusdeutsche kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der Rechtsstellung als Deutscher (Statusdeutscher) ohne deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
Vor Ausstellung dieser Urkunde muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,
- ob und wodurch Sie diese Rechtsstellung erworben haben, und
- ob und wodurch Sie gegebenenfalls die Rechtsstellung verloren haben.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig. Bei Antragsabgabe kann eine realistische Einschätzung erfolgen.
Formulare:
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
Erwerb der Statuseigenschaft gemäß Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
Gebühren
Die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher ist gebührenpflichtig.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 Euro.
Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
Benötigte Unterlagen
Neben dem ausgefüllten Antragsvordruck können folgende Unterlagen in Betracht kommen:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden,Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch
- Unterlagen über den Erwerb der Statuseigenschaft zum Beispiel Ihren Aufnahmebescheid, Spätaussiedlerbescheinigungen von Familienangehörigen
Die Unterlagen sind im Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von gerichtlich zugelassenen Übersetzern oder Übersetzerinnen, beizubringen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Integration - 54/2
Erkrather Straße 377,
40231 Düsseldorf
E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Ein Ausweis für Statusdeutsche kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der Rechtsstellung als Deutscher (Statusdeutscher) ohne deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.
Vor Ausstellung dieser Urkunde muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen,
- ob und wodurch Sie diese Rechtsstellung erworben haben, und
- ob und wodurch Sie gegebenenfalls die Rechtsstellung verloren haben.
Bearbeitungszeitraum:
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig. Bei Antragsabgabe kann eine realistische Einschätzung erfolgen.
Formulare:
Neben dem ausgefüllten Antragsvordruck können folgende Unterlagen in Betracht kommen:
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden,Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch
- Unterlagen über den Erwerb der Statuseigenschaft zum Beispiel Ihren Aufnahmebescheid, Spätaussiedlerbescheinigungen von Familienangehörigen
Die Unterlagen sind im Original und Kopie oder in bereits beglaubigter Kopie vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, gefertigt von gerichtlich zugelassenen Übersetzern oder Übersetzerinnen, beizubringen.
Die Ausstellung eines Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher ist gebührenpflichtig.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 Euro.
Die Gebühren können ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Nein
- Anschrift
- 001 Erkrather Straße 377
40231 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29309
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