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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsch Staatsangehörigkeit geht mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren, wenn der Erwerb auf Antrag erfolgt.
Das gilt nicht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat.
Die Staatsangehörigkeit verliert auch nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.
Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung erfordert eine Ermessensentscheidung. Die berührten öffentlichen und privaten Interessen sind gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Allgemeine Hinweise: Warten Sie auf jeden Fall die Entscheidung im Beibehaltungsverfahren ab, bevor Sie die andere Staatsangehörigkeit annehmen. Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung beziehungsweise der Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Bewahren Sie die Beibehaltungsgenehmigung sorgfältig auf, da diese als Nachweis für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit dient. Auch Ihre Nachkommen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit von Ihnen ableiten, müssen dies unter Umständen eines Tages belegen oder nachweisen können.
Bearbeitungszeitraum:
Das hängt ab von den eingereichten Unterlagen und durchzuführenden Ermittlungen.
Ihr Weg zur Antragstellung
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- sind in Düsseldorf angemeldet
- öffentliche oder private Belange rechtfertigen den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit sowie den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
- das andere Staatsangehörigkeitsrecht lässt die doppelte Staatsangehörigkeit zu
Gebühren
- 255,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Für minderjährige Kinder gemeinsam mit den Eltern: 51,00 Euro je Kind
Benötigte Unterlagen
- Deutscher gültiger Reisepass (beglaubigte Kopie)
- Aufenthaltsbescheinigung der hiesigen Wohnortgemeinde
- Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie)
- Ausführliche Stellungnahme zum Fortbestand der Bindungen an Deutschland
- Gründe gegebenenfalls Nachweise für die Notwendigkeit des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit (entfällt bei der Annahme der Staatsangehörigkeit eines Staates der europäischen Union, sofern mit dem anderen Staat Gegenseitigkeit bei der Hinnahme von Mehrstaatigkeit besteht)
- Bei Bedarf werden weitere Unterlagen direkt bei Ihnen angefordert
Die Entscheidung über den Beibehaltungsantrag trifft die Bezirksregierung Düsseldorf. Dort können Sie den Antrag stellen.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
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Zuständige Abteilung
Abteilung - Integration - 54/2
Erkrather Straße 377,
40231 Düsseldorf
E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29309
Ansprechpartner/in
Sachbearbeitung Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit E-Mail: staatsangehoerigkeit@duesseldorf.de Tel.: 0211 8991 Fax: 0211 8929036
Weiterführende Informationen
Die deutsch Staatsangehörigkeit geht mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren, wenn der Erwerb auf Antrag erfolgt.
Das gilt nicht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat.
Die Staatsangehörigkeit verliert auch nicht, wer vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhalten hat.
Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung erfordert eine Ermessensentscheidung. Die berührten öffentlichen und privaten Interessen sind gegeneinander und untereinander abzuwägen.
Allgemeine Hinweise: Warten Sie auf jeden Fall die Entscheidung im Beibehaltungsverfahren ab, bevor Sie die andere Staatsangehörigkeit annehmen. Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung beziehungsweise der Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Bewahren Sie die Beibehaltungsgenehmigung sorgfältig auf, da diese als Nachweis für den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit trotz Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit dient. Auch Ihre Nachkommen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit von Ihnen ableiten, müssen dies unter Umständen eines Tages belegen oder nachweisen können.
Bearbeitungszeitraum:
Das hängt ab von den eingereichten Unterlagen und durchzuführenden Ermittlungen.
- Deutscher gültiger Reisepass (beglaubigte Kopie)
- Aufenthaltsbescheinigung der hiesigen Wohnortgemeinde
- Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie)
- Ausführliche Stellungnahme zum Fortbestand der Bindungen an Deutschland
- Gründe gegebenenfalls Nachweise für die Notwendigkeit des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit (entfällt bei der Annahme der Staatsangehörigkeit eines Staates der europäischen Union, sofern mit dem anderen Staat Gegenseitigkeit bei der Hinnahme von Mehrstaatigkeit besteht)
- Bei Bedarf werden weitere Unterlagen direkt bei Ihnen angefordert
Die Entscheidung über den Beibehaltungsantrag trifft die Bezirksregierung Düsseldorf. Dort können Sie den Antrag stellen.
Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- 255,00 Euro
Befreiungen
- Nein
Ermäßigungen
- Für minderjährige Kinder gemeinsam mit den Eltern: 51,00 Euro je Kind
- Anschrift
- 001 Erkrather Straße 377
40231 Düsseldorf
- Telefon
- 0211 89-91
- Fax
- 0211 89-29309
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